Fahrradstadt Hamburg? Schön wär’s – weil an vielen Stellen noch immer mit schmalen Bordsteinradwegen geplant wird, sind Konflikte zwischen Radfahrer_innen und Fußgänger_innen vorprogrammiert.
DIE LINKE in der Bürgerschaft: Mehr Platz für den Radverkehr!
Radverkehr gehört auf die Straße. Ausreichend breite, viel Sicherheit bietende Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen können auch in Hamburg dafür sorgen, dass mehr Menschen gerne Fahrrad fahren. Aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 21/11371) geht jedoch hervor, dass der Senat auch weiterhin bei Sanierungen und Umbauten von Straßen auf sogenannte Bordsteinradwege setzt. Zig Kilometer dieser Radwege werden mit öffentlichen Geldern gebaut. Damit sind weiterhin Konflikte zwischen Fußgänger_innen und Radfahrer_innen vorprogrammiert, insbesondere dort, wo nur wenig Platz ist. Mit dem rot-grünen Antrag vom 13. Februar 2018 (Drs. 21/12007) zur Förderung des Fußverkehrs wurde vor allem die Verbesserung des baulichen Zustandes der Fußwege in Angriff genommen. Was jedoch noch fehlt, sind die Kriterien für einen guten, einladenden Fußweg. An vielen Stellen der Stadt sind die Fußwege so schmal, dass Menschen mit Kinderwagen oder Rollstühlen nicht gefahrlos aneinander vorbeikommen können. Wird dann noch ein Bordsteinradweg an diesen eh schon engen Stellen vorbeigeführt, ist die Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer_innen auf diesen Wegen stark gefährdet.
WAS FORDERT DIE LINKE?
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. bei Sanierungen, Um- und Neubauten von Straßen auf die (Wieder-)Herstellung von Bordsteinradwegen zu verzichten.
2. ein Programm aufzulegen, dass ergänzend zum Erhaltungsmanagement aus Drs. 21/12007 die Beseitigung zu schmaler Fußwege beinhaltet.
3. der Bürgerschaft über die ersten Ergebnisse bis zum 31.12.2018 zu berichten.
Die HSH Nordbank wird auf Druck der EU-Kommission verkauft und damit privatisiert. Der am 28. Februar 2018 geschlossene Kaufvertrag ist noch schwebend unwirksam. Die abschließende Wirksamkeit ist abhängig von der Zustimmung diverser Institutionen wie der EZB, BaFin, Europäischen Kommission und natürlich auch den beiden Länderparlamenten Hamburg und Schleswig-Holstein. Damit die Parlamentarier_innen fundiert entscheiden können, ist Einsicht in Unterlagen und Verträge notwendig. Voraussetzung dafür ist es, die Entwicklung der Garantieinanspruchnahme verfolgen zu können.
WAS FORDERT DIE LINKE?
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
der Bürgerschaft Einsicht in folgende – ungeschwärzte und vollständige – Unterlagen zu gewähren:
1. Gutachten zur Vorbereitung des HSH-Verkaufes wie das Bain-Gutachten aus dem Jahre 2015
2. Kaufvertrag mit Cerberus und Co., unterschrieben am 28.02.2018
3. Eventuelle Nebenabreden aus Kaufvertrag zu 2., hier insbesondere gegebenenfalls diejenigen zur abschließenden Kaufpreisfeststellung
4. Gutachten, die dem Senat als Entscheidungsgrundlage hin zu dem Kaufvertrag zu 2. dienten
5. Alle Bewertungsgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf, insbesondere das Gutachten zum separaten Verkauf des NPL-Portfolios über etwa 6 Milliarden Euro
6. Kaufvertrag beziehungsweise dessen aktuellen Entwurf zum separaten Verkauf des NPL-Portfolios
Foto: Huhu Uet alias Frank Schwichtenberg (CC Wikimedia Commons) / “Polizei” (CC BY-SA 2.0) by Eoghan OLionnain