Queere Geflüchtete brauchen besonderen Schutz

Nach der EU-Aufnahmerichtlinie gehören LSBTI-Geflüchtete zu den besonders schutzbedürftigen Personen. Bei ankommenden Geflüchteten werden solche besonderen Schutzbedarfe bisher allerdings nicht von Behördenseite aus erfasst. Deshalb fallen bisher alle diejenigen Geflüchteten durch das Schutzraster, die ihren besonderen Schutzbedarf nicht von sich aus geltend machen. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft will das jetzt ändern – und hat einen entsprechenden Antrag (Drs. 22/4236) zur kommenden Bürgerschaftssitzung am 19. Mai 2021 eingereicht.

Carola Ensslen, queer- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion: „Gerade queeren Geflüchteten fällt es schwer, offen über ihre sexuelle Orientierung oder Identität zu sprechen, weil sie in ihren Herkunftsländern genau deswegen Verfolgung erlebt haben. Ihr Misstrauen in staatliche Institutionen ist zudem groß. Da reicht es nicht, wenn der Senat sich auf die etwa 15-minütige Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Asylgesetz zurückzieht und meint, damit sei es getan.“ Inzwischen trage Deutschland der EU-Aufnahmerichtline Rechnung und habe die Verpflichtung zum Schutz von schutzbedürftigen Personen ins Asylgesetz aufgenommen. Ensslen: „Der Senat muss das aber auch umsetzen. Für queere Geflüchtete bedeutet das aus unserer Sicht auch, dass sie nicht gegen ihren Willen aus Hamburg wegverteilt werden dürfen. Vielmehr sollen sie hier unterstützt und geschützt untergebracht werden.“