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24. Mai 2011

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes und Antrag auf Nachwahl eines Mitglieds und dessen Vertreterin oder Vertreter für die Kommission für Stadtentwicklung

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 
Drucksache  20/600
20. Wahlperiode  24.05.11 

Antrag

der Abgeordneten Christiane Schneider, Heike Sudmann, Dr. Joachim Bischoff, Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Cansu Özdemir und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betr.: Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes und Antrag auf Nachwahl eines Mitglieds und dessen Vertreterin oder Vertreter für die Kommission für Stadtentwicklung

A. Problem

Die Bürgerschaft entsendet bisher aus ihrer Mitte neun Mitglieder in die Kommission für Stadtentwicklung, die unter anderem eine frühere Mitwirkung der Bürgerschaft an Senatsplänen  ermöglichen  soll. Nach dem Fraktionsproporz entfällt danach auf die Fraktion DIE LINKE kein Mandat.

B. Lösung

Die Zahl der von der Bürgerschaft gewählten Mitglieder wird von neun auf zehn erhöht. Es erfolgt unverzüglich eine Nachwahl eines weiteren Mitglieds sowie einer Vertreterin oder eines Vertreters auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.

C. Befristung

Keine. D.

Alternativen

Keine.

E. Finanzielle Auswirkungen

Nach § 9 Absatz 3 Bauleitplanfeststellungsgesetz erhalten die an der Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung teilnehmenden Mitglieder mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwendungen hierfür steigen geringfügig. Die Mehrausgaben sind voraussichtlich im Rahmen des hierfür vorgesehenen Haushaltstitels finanzierbar.

F. Auswirkungen, die Frauen anders oder in stärkerem Maße betreffen als Männer

Keine.

G. Besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen

Keine.

Petitum:

a) Die Bürgerschaft wolle das nachfolgende Gesetz beschließen: Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes Artikel 1  Das Gesetz über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung (Bauleitplanfeststellungsgesetz) in der Fassung vom 30. November1999 (HmbGVBI. 1999, S. 271), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBI. S. 370), wird wie folgt geändert: § 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Kommission für Stadtentwicklung besteht aus

1.    der Staatsrätin oder dem Staatsrat der für die Stadtentwicklung zuständigen Behörde als Vorsitzender oder Vorsitzendem,

2.    zehn aus der Mitte der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern,

3.    je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und

4.    zwei vom Senat aus Angehörigen der Verwaltung bestellten Mitgliedern.“

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 15. Juni 2011 in Kraft. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ist ein weiteres Mitglied der Kommission für  Stadtentwicklung sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter durch die Bürgerschaft für die Dauer der 20. Wahlperiode zu wählen. b) Die Bürgerschaft möge die Nachwahl für ein weiteres Mitglied der Kommission für Stadtentwicklung sowie dessen Vertreterin oder Vertreter durchführen. Begründung: a)  Gesetzentwurf für ein Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes

Zu Artikel 1:

Die Bürgerschaft entsendet bisher aus ihrer Mitte neun Mitglieder in die Kommission für Stadtentwicklung. Nach § 8 Absatz1 Nummer1der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft steht bei neun Mitgliedern der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für fünf Kommissionsmitglieder sowie für fünf Vertreterinnen oder Vertreter zu, der CDU-Fraktion für zwei  Kommissionsmitglieder sowie zwei Vertreterinnen  oder Vertreter und der GAL-Fraktion und der FDP-Fraktion je ein Kommissionsmitglied sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter (Drs. 20/19). Um sicherzustellen, dass auch die Fraktion DIE LINKE nach dem Fraktionsproporz ein Mitglied in die Kommission für Stadtentwicklung entsenden kann,  ist eine Erhöhung der von der Bürgerschaft gewählten Mitglieder von neun auf zehn erforderlich. Im Übrigen wird die Zusammensetzung der Kommission für Stadtentwicklung nicht verändert.

Zu Artikel 2:

Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz werden die Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung nach Absatz 1 Nummern 2 und 3 für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt. Nach § 9 Absatz 5 Bauleitplanfeststellungsgesetz werden für die Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung Vertreterinnen und Vertreter berufen. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß. Es ist daher nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes unverzüglich eine Nachwahl eines Mitglieds und dessen Vertreterin oder dessen Vertreters für die Dauer der 20. Amtsperiode durchzuführen. Dies sollte möglichst schon in der Sitzung am 22. Juni 2011 erfolgen. Ohne eine entsprechende Übergangsvorschrift würde, da die bisher vorgesehenen neun Mitglieder und deren Vertreterinnen oder Vertreter bereits in der Sitzung der Bürgerschaft am 18. Mai 2011 gewählt wurden, die Erhöhung der Mitgliederzahl erst in der 21. Wahlperiode der Bürgerschaft wirksam werden, da die Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft erfolgt.  

b) Antrag auf Nachwahl eines Mitglieds und dessen Vertreterin oder Vertreter für die Kommission für Stadtentwicklung

Wenn der Gesetzentwurf zu a) beschlossen wird, steht nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für fünf Kommissionsmitglieder sowie für fünf Vertreterinnen oder Vertreter zu, der CDU-Fraktion für zwei Kommissionsmitglieder sowie zwei Vertreterinnen oder Vertreter, der GAL-Fraktion für ein Kommissionsmitglied sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter, der FDP-Fraktion für ein Kommissionsmitglied sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter sowie der Fraktion DIE LINKE für ein Kommissionsmitglied sowie eine Vertreterin oder einen Vertreter. Neun Mitglieder und Vertreterinnen oder Vertreter wurden nach Vorschlägen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der GAL-Fraktion und der FDP-Fraktion  bereits in der Sitzung der Bürgerschaft am 18. Mai 2011 gewählt. Die Fraktion DIE LINKE schlägt für die Nachwahl vor: Mitglied: Heike Sudmann Vertreter: Dr. Joachim Bischoff.

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Antrag mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU angenommen