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22. Juni 2012

Versucht die Haspa gezielt, P-Konto-Inhaberinnen und -Inhaber „loszuwerden“?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/4487
20. Wahlperiode  22.06.12

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 14.06.12

Betr.: Versucht die Haspa gezielt, P-Konto-Inhaberinnen und -Inhaber „loszuwerden“?


Für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dürfen Banken keine höheren Kontogebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) gegen die Sparkasse Bremen entschieden (Urteil vom 23. März 2012, 2U 130/11). Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos seit Juli 2010 ist zwar kein garantierter Zugang zum Girokonto geschaffen worden, sondern nur die Umstellung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto.

Es mehren sich Hinweise dazu, dass die Hamburger Sparkasse AG (Haspa) verstärkt versucht, umgewandelte P-Konten „aufzulösen“, zum Beispiel indem diese P-Konten gekündigt werden. Damit wird aber die Lage finanziell schwacher Menschen durch dieAblehnung oder Kündigung ihres P-Kontos zusätzlich verschlechtert. Betroffene sind Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt und Extrakosten für jede Bareinzahlung und Barauszahlung ausgesetzt, mit der unsicherenAussicht, irgendwo anders ohne Rechtsanspruch ein P-Konto eröffnen zu können.

Vor diesem Hintergrund frage ich daher den Senat: 

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