BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2942
20. Wahlperiode 31.01.12
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 24.01.12
Betr.: Klagen nach dem AGG und Beratungsmöglichkeiten
Diskriminierung ist Alltag in Deutschland. Seit August 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das erstmals einen gewissen Rechtschutz vor Ungleichbehandlungen in zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bietet.
Damit ist eine der zentralen Forderungen der Antidiskriminierungsbüros in Deutschland erfüllt worden. Gleichwohl ist eine effektive Umsetzung davon abhängig, vor Gericht das Recht auf Gleichbehandlung erfolgreich durchzusetzen. Das scheitert häufig neben Hürden, die im Gesetz selbst begründet liegen (zu kurze Fristen, fehlendes Verbandsklagerecht, zu hohe Beweislast), an den finanziellen Mitteln der Betroffenen, am mangelnden Bekanntheitsgrad des Gesetzes und den fehlenden Möglichkeiten einer kompetenten Rechtsberatung.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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