(Lehrerin), Fraktionsvorsitzende
Schulausschuss, Wissenschaftsausschuss, Umweltausschuss
Fachsprecherin für: Bildung / Schule, Wissenschaft, Umwelt
Tel: 040 / 42831 22 50
Dora Heyenn
Abgeordnetenbüro
Wandsbeker Chaussee 286
Tel: 040 / 3181 29 08
Kontakt zum
persönlichen Mitarbeiter
und zur Mitarbeiterin
Hamiyet Köse
Die Spekulationen auf dem Immobilienmarkt und an der Börse haben eine Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelöst, die mit nichts zu vergleichen ist. Das Geld in den öffentlichen Haushalten wird jetzt so knapp, dass der politische Spielraum abhanden zu kommen droht. Dennoch fordern die Bankmanager schon wieder „Bonuszahlungen“. So auch in Hamburg. Die Einschnitte im Sozialhaushalt zeigen eines ganz deutlich: es geht weiter wie bisher; die Schwachen zahlen die Krise. Damit das auch klappt hat Senator Wersich „10 Goldene Regeln“ an seine Mitarbeiter in der Sozialbehörde geschickt:
1. Konsequente Anwendung bestehender Regeln
2. Vorrangige Kostenträger beteiligen
3. Beschränkung überdurchschnittlicher Leistungen oder Rechtsansprüche
4. Umsteuerung in günstigere Hilfen bzw. Leistungsarten
5. Neue Vorhaben zurückstellen
6. Abbau von Unterschieden der Kostensätze und Konsolidierungsdruck bei Trägern
7. Beschränkung bzw. Verzicht auf Kostendynamisierung
8. Refinanzierung durch den Bund
9. Anpassungen bzw. Erhöhung der Selbstbehalte, Eigenbeteiligungen und Gebühren
10. Standardabsenkungen
Das hat nichts anderes zum Ziel als Ansprüche, die Bürgerinnen und Bürger haben, abzuwenden, niedriger einzustufen oder über andere Träger bzw. den Bund leisten zu lassen. Damit wählt der Senat eine ähnliche Methode wie wir sie von der Arge in Sachen Hartz IV hinlänglich kennen. Viele Gerichtsurteile haben der Arge bescheinigt, dass sie das Recht der Antragsteller oder wie es so schön heißt – der Kunden – mit Füßen tritt.
Setzen sie Ihre Rechtsansprüche durch – wir stärken Ihnen den Rücken.
Kommen Sie in die Sozialberatung und zum Bürger-Gespräch.
Ihre Dora Heyenn
Telefonische Terminabsprache unter 040 / 31812908 oder unter 040 / 428312250
Das Abgeordnetenbüro finden Sie in der Wandsbeker Chaussee 286.
Am 16. Dezember 2010 hat die Bürgerschaft „mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, GAL und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der CDU“ den Antrag der SPD-Fraktion angenommen: „Berufliche Bildung gemeinsam gestalten – Gremien des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) gleichberechtigt mit Vertretern der Sozialpartner und des... Mehr...
Der § 87 des Hamburgischen Schulgesetzes bestimmt: „An Stadtteilschulen soll in den Jahrgangsstufen 5 und 6 keine Klasse größer sein als 23 Schülerinnen und Schüler, in den übrigen Jahrgangsstufen soll keine Klasse größer sein als 25 Schülerinnen und Schüler. An Gymnasien soll die Klassengröße von 28 Schülerinnen und Schülern nicht überschritten... Mehr...
Im Bereich der Behörde für Schule und Berufsbildung gibt es eine „Frauengleichstellungsbeauftragte“, aber nur für die Beschäftigten der Behörde selbst. Für die Beschäftigten der Schulen wird dies nicht für nötig erachtet. Mehr...
Der schwarz-grüne Senat konnte keine Auskunft zur Gesamtanzahl aller Atomtransporte durch Hamburg geben. Das folgt aus den Antworten auf zwei Große Anfragen der Fraktion DIE LINKE zum Thema Atomtransporte in der vergangenen Legislaturperiode (Drs. 19/3011 und 19/3835). Um zumindest das Gefahrenpotenzial für die Menschen in unserer Stadt zu... Mehr...
Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Hamburg eine überaus großzügige Versorgungsregelung. So erhalten ehemalige Regierungsmitglieder vom vollendeten 55. Lebensjahr an ein Ruhegehalt in Höhe von circa 35 Prozent – sofern sie mindestens vier Jahre im Amt waren. Mehr...
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt die Ausbildungsberichterstattung und deren Fortführung ausdrücklich. Allerdings sind der Auftrag und der eigene Anspruch der Ausbildungsberichterstattung bislang nur unzureichend eingelöst worden. Mehr...
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Die Mitglieder des Senats erhalten ein Amtsgehalt in Höhe von 123 vom Hundert des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, die Bundesminister in Höhe von Eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen. Mehr...
Die Versorgung ehemaliger Senatorinnen und Senatoren regelt in Hamburg das Senatsgesetz. Ehemalige Senatorinnen und Senatoren haben nach § 13 Senatsgesetz Anspruch auf ein Übergangsgeld für mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre. Mehr...
Die Versorgung ehemaliger Senatorinnen und Senatoren regelt in Hamburg das Senatsgesetz. Ehemalige Senatorinnen und Senatoren haben nach § 14 Senatsgesetz Anspruch auf ein Ruhegehalt ab dem 55. Lebensjahr, wenn sie mindestens vier Jahre ein Senatsamt bekleidet haben. Mehr...