2. September 2009

Zum Thema „Zukunft des Freihafens in der Bürgerschaftsdebatte am 2.9.2009

Seit November 2008 betreibt Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU) den Plan, das Areal des 1888 eröffneten Hamburger Freihafens von 1.636 auf 60 Hektar zusammenzuschmelzen.

1)    Von Anbeginn hat es die Wirtschaftsbehörde nachhaltig an Sensibilität hinsichtlich des Umgangs mit diesem traditionsreichen Freihafen in der Öffentlichkeit fehlen lassen!
2)    Von Anfang an hat der Senat zudem die gebotene Transparenz seiner Umsetzungspläne vermissen lassen!
3)    Bis heute missachtet er die Grundsätze der Kommunikation vor allem mit den betroffenen, überwiegend mittelständischen Firmen.
4)    Der Senat treibt die Pläne zur Verkleinerung – womöglich zur vollständigen Auflösung – des Freihafens ohne Not zum 1. Januar 2011 voran, obwohl selbst für die immer noch weithin unbekannten Anpassungen an das EU-Recht bis 2013 Zeit wäre.
5)    Mit der berechenbaren Zukunft des Freihafens, den Unternehmen und Beschäftigten so nachlässig umzugehen, ist zudem in Zeiten der Wirtschaftskrise ein politischer Skandal.
6)    Darüber hinaus arbeitet der Senat mit fragwürdigen, wenn nicht halbwahren Angaben, was den Stand der Verkleinerungspläne anbelangt.

Obwohl der Senat seit Ende 2008 den Eindruck erweckt, die Verkleinerungspläne seien in trockenen Tüchern, stellt sich die reale Lage doch ganz anders dar:
•    Die Bundesfinanzdirektion Nord hat mit Schreiben an die Behörde für Wirtschaft und Arbeit vom 13.1.2009 betont, dass sie einer verkleinerten Freizone nicht zustimmen könne, weil dadurch zwei unterschiedliche Zollregime entstehen würden und „eine personalaufwändige Überwachung der verbleibenden Freizonengrenze“ aufrechterhalten werden müsste. Von dieser Seite her wird sogar die vollständige Auflösung des Freihafens anvisiert. Im Auftrag von Senator Gedaschko wurden den Abgeordneten am 22.1.2009 die Vorbehalte der BFD Nord mitgeteilt, zugleich aber behauptet, dass „die Kritikpunkte der Zollverwaltung bekannt und im Rahmen der mit der BFD Nord verabredeten Gespräche zur Umsetzung des Vorhabens lösbar (sind)“. Doch dies ist bis heute mitnichten der Fall.
•    Bereits Anfang März 2009 machte die Bundesregierung dem Hamburger Senat gegenüber deutlich, dass „erhebliche Zweifel an der Realisierbarkeit der derzeit bestehenden Planungen“ beständen (laut Bundestags-Drucksache 16/12602 vom 7.4.2009). Doch von diesen grundlegenden Einwänden war seitens der Wirtschaftsbehörde nie etwas zu hören oder zu lesen. Im Gegenteil, in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage von Joachim Bischoff vom 27.3.2009 zum Stand der Freihafenplanungen wurde diese wichtige Information schlicht verschwiegen (Bürgerschafts-Drucksache 19/2620 vom 27.3.2009).
•    Auf eine Kleine Schriftliche Anfrage von Joachim Bischoff zum „Stand der Bemühungen des Senats (...) die Zustimmung zur Verkleinerung des Freihafens beim Bundesginanzminister einzuholen“, antwortete der Senat am 27.3.2009, dass die „Verkleinerung der Freizone beim Bundesministerium beantragt wurde. Zurzeit wird die hierfür erforderliche Detailabstimmung mit der Bundesfinanzdirektion Nord vorbereitet“ (Bürgerschafts-Drucksache 19/2620 vom 27.3.2009). Tatsächlich gibt es dazu aber eine abweichende Position auf Bundesebene. Auf eine Kleine Anfrage von FDP-Bundestagsabgeordneten zum Thema „Verkleinerung der Hamburger Freihafenzone“ antwortete die Bundesregierung am 7.4.2009 nämlich, dass sie in dem seitens der Freien und Hansestadt Hamburg eingegangenen und vom 23.1.2009 datierenden Schreiben „keinen offiziellen Antrag“ gesehen habe (Bundestags-Drucksache 16/12602 vom 7.4.2009). Mittels einer Großen Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft auf diesen offensichtlichen Widerspruch hingewiesen, antwortete der Senat am 21.7.2009 nassforsch: „Mit Schreiben vom 23. Januar 2009 hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) beim Bundesministerium der Finanzen die Verkleinerung der Freizone auf das in der Drs. 19/1636 bezeichnete Gebiet zum 1. Januar 2011 beantragt. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3. März 2009 den Eingang des Antrags bestätigt“ (Bürgerschafts-Drucksache 19/3358 vom 21.7.2009). So lapidar kann man nicht mit den ins Auge springenden Widersprüchen umgehen, so darf man auch nicht das Parlament und die Abgeordneten behandeln.

Zu den diversen Mängeln der bisher bekannten Planungen seitens des Hamburger Senats gehören u.a. diese Punkte:
•    Die Verkleinerung des Freihafens bereits zum 1.1.2011 betreiben zu wollen, entbehrt jeder vernünftigen Grundlage. Die Zeit bis zur angeblich notwendigen Anpassung an dass EU-Recht im Jahre 2013 wird nicht ausgeschöpft, Zeit, die notwendig wäre, die Veränderungen wohl durchdacht und mit den Betroffenen gemeinsam zu klären.
•    Hinzu kommt, dass mit der Anpassung an das EU-Recht keineswegs eine Verkleinerung oder gar Auflösung des Freihafens einher gehen muss. Die konkurrierende Hafenstadt Bremerhaven z.B. wird ihren Freihafen beibehalten, Wilhelmshaven sogar einen neuen schaffen. Was das für den Hamburger Hafen bedeutet, diese Frage bleibt seitens des Senats bis zum heutigen Tage unbeantwortet.
•    Bis heute liegt ein erheblicher Teil des Zollkodexes und der modifizierten Durchführungsbestimmungen für die Anpassung an das EU-Recht nicht vor. Niemand kann also dazu qualifiziert Stellung nehmen, noch weniger seinen Betrieb in irgendeiner Form darauf punktgenau einstellen. Dies gefährdet die Zukunft der Firmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze.
•    Bis heute liegt keine wiederholt eingeforderte und bisweilen auch zugesagte „Blaupause“ für die weiteren Schritte in Sachen Freihafenverkleinerung vor.
•    Alle Punkte unterstreichen, dass von seiten der Wirtschaftsbehörde, speziell von Senator Gedaschko keine transparente, effektive oder nachhaltige Freihafenpolitik betrieben wird.

Obwohl wiederholt kleingeredet, kommt aus dem zum Abschuss vorgesehenen Freihafen bis heute massiver Widerstand. Insbesondere die „Initiative pro Freihafen“ – sie repräsentiert rund 140 Unternehmen mit 2.000 Beschäftigten, also etwa zwei Drittel der insgesamt 225 kleineren und mittleren Firmen im jetzigen Freihafen – fühlt sich nicht informiert und übergangen und sorgt sich um die Zukunft der hier angesiedelten Arbeitsplätze.
•    Die Freihafeninitiative hat erst gestern (also am 1.9.2009) zum wiederholten Male die „unzureichenden Planungen für die Freihafen-Verkleinerung“ kritisiert.
•    Bemängelt wird die mangelnde Information, die fehlende Transparenz, das fahrlässige Tempo und die klare Zukunftsperspektive.
•    Einer der Kernpunkte, die bisher weder geklärt sind noch eine vernünftige Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN und der CDU erfahren haben, ist die Frage nach den verbleibenden Zollämtern und den Engpässen der Zollabfertigung in den LKW-Gates.
•    Hinzu kommt, dass die ganze, gegenwärtig bekannte Freihafenplanung des Senats auf eine Bevorzugung der großen Unternehmen mit eigenen Zollstationen hinausläuft, während die kleineren und mittleren Firmen andere Wege der Abfertigung finden müssen. Initiativen-Sprecher Ralf Nörtemann: „Die Mittelständler und Kleinunternehmer des Hamburger Hafens werden nicht in den Genuss eigener Zollabfertigungsstellen wie die Container-Terminals kommen. Sie werden den erhöhten administrativen Aufwand und die erheblichen Risiken, die mit der Auflösung der Freizone verbunden sind, allein schultern müssen. Der Senat gefährdet so viele tausend Arbeitsplätze“ (laut Pressemitteilung der Initiative vom 1.9.2009).