Der Regelsatz für LeistungsempfängerInnen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Kapiteln 3. und 4. des Zwölften Sozialgesetzbuches wird nach § 28 Abs. 2 SGB XII von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Höhe der Regelsätze nach § 28 und §§ 41, 42 SGB XII beträgt in Hamburg nach der Anpassung an die Regelsätze nach dem SGB... Mehr...
Nach dem Aufsehen erregenden Steuerskandal um den ehemaligen Post-Chef Zum-winkel, dem vorgeworfen wird, durch heimliches Verschieben von unversteuertem persönlichen Einkommen ins benachbarte Liechtenstein den deutschen Staat um mehrere Millionen Steuern geprellt zu haben, darf man auch in Hamburg nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Mehr...