BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2951
20. Wahlperiode 23.01.12
Antrag
der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Dora Heyenn, Kersten Artus, Tim Golke, Norbert Hackbusch, Christiane Schneider, Cansu Özdemir (DIE LINKE) und Fraktion zu Drs. 20/2731
Betr.: Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS)
Auch die Fraktion DIE LINKE ist dafür, dass alle Schulkinder endlich einen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung erhalten. Der SPD-Senat hat hier entgegen dem Entwurf zum Ausbau von ganztägiger Bildung und Betreuung, den CDU und GAL in der letzten Wahlperiode vorgelegt hatten, mit den Trägern vereinbart, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Trotzdem gibt es aus unserer Sicht Zweifel, ob mit den am 11. Januar 2012 mit den Verbänden abgeschlossenen Entwürfen genügend Qualität vorhanden ist, um zukünftig die Ziele Betreuung und Bildung an den Schulen zu realisieren. So zeigen die Antworten auf die GA (Drs. 20/2501) unserer Fraktion zu diesem Thema, dass es zu einer Massierung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in den KESS-1- und -2-Gebieten kommt.
Hier muss mit zusätzlichen Mitteln nachgesteuert werden. Dies gilt aber auch für die Ausstattungsmittel für die behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder. So sind nach Verbandsberechnungen bis jetzt im Rahmen des Gutscheinsystems im Durchschnitt rund 5.260 Euro pro Kind im Jahr zur Verfügung gestell worden. Im neuen System sind es 2.000 Euro‚ in den Randzeiten 2.400 Euro. Auch die Entgelte und das pädagogische Budget in Höhe von 357 Euro pro Kind pro Jahr sind in den KESS-1- und -2-Gebieten nicht ausreichend.
Vorschule und Kita müssen bei denZugangsvoraussetzungen, den Gebühren und Personalschlüsseln gleichgestellt werden, Sonst wird die Vorschule zur zweiten Wahl. Die Kinder aus Familien mit ALG-II-Bezug gehen in die GBS. Die Kinder arbeitender Eltern gehen in die Kita. Darum sorgen sich auch die Eltern und Beschäftigte gemeinsam mit ihren Vertretungen. Schlechte Personalstandards bedeuten nicht nur weniger Bildung und Förderung für die Kinder, sondern auch schlechtere Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten. Neben der Sicherstellung der Qualität in der ganztätigen Betreuung und Bildung an Schulen geht es auch um Fragen der Planung von GBS.
Hier sind viele Eltern zu Recht um ihre Kinder besorgt, weil an vielen schon laufenden Standorten mit Provisorien gelebt wird. Sie wollen nicht, dass ihre Kinder zu Versuchskaninchen für eine zu hastig geplante Reform werden. Das betrifft nicht nur die Vergabe und die Qualität des Essens und die Zurverfügungstellung der Räume im Rahmen von GBS, sondern auch die Planung der pädagogischen Abläufe. Im neuen Entwurf zum Landesrahmenvertrag ist zudem aus unserer Sicht im § 11 der Zukauf von Leistungen völlig inakzeptabel geregelt. Dies führt zur Bildung und Betreuung von Kindern mit Angeboten erster und zweiter Klasse. Ein sozial gerechtes Gebührenmodell liegt noch gar nicht vor. Das alte Pauschalmodell wurde richtigerweise zur Überarbeitung zurückgezogen.
Die GAL hat einen Antrag zur besseren Ausfinanzierung der GBS in den Vorschulen und bei den Behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in die Bürgerschaft eingebracht. Der Antrag geht in die richtige Richtung, er ist aber nicht weitgehend genug.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
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Beschluss: Ablehnung; am 25.01.2012 Ziffern 1, 2, 4 und 5: mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen der GAL, FDP und der Fraktion DIE LINKE; Ziffern 3, 6 und 7: mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der GAL und der Fraktion DIE LINKE