25. Januar 2012

Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/2999
20. Wahlperiode  25.01.12
 
Antrag
der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Kersten Artus, Tim Golke, Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Christiane Schneider (DIE LINKE) und Fraktion zu Drs. 20/2673

Betr.: Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern


Mit dem aus dem Antrag (Drs. 20/408) der Fraktion DIE LINKE „Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial gestalten“ hervorgegangenen bürgerschaftlichen Ersuchen aus Drs. 20/526 forderte die Bürgerschaft den Senat auf, die nunmehr in Drs. 20/2673 durch Stellungnahme des Senats vorgestellte Beratungsstelle für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu prüfen.

Neben der Situation der Menschen aus Rumänien und  Bulgarien, die bekanntermaßen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit erst zum 01.01.2014 erlangen und die in besonderem Maße ausbeuterischen, selbstständigen Tätigkeiten ausgeliefert sind und in Hamburg oftmals unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen, kann sich die Beratung nicht in den Fragen des Arbeitsrechts, Arbeitnehmerüberlassungsrechts, Sozialversicherungsrechts  sowie der Orientierung in Fragen von Steuern und Abgaben sowie gewerkschaftlicher Organisation erschöpfen.
Vielmehr kommen Menschen häufig nicht alleine, sondern bringen ihre Familie mit.

Aus diesem Grund muss die Beratung für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch die Themenbereiche Wohnen, Mietrecht, Leistungen für Familien sowie Bildung beinhalten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. die durch die Beratungsstelle für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgedeckten Beratungsbereiche um die Themen Wohnen, Mietrecht, Leistungen für Familien und Bildung zu erweitern.
  2. zunächst keine Befristung des Angebots vorzunehmen.
  3. die Vertraulichkeit der Beratung gegenüber anderen Behörden, insbesondere gegenüber der Zentralen Ausländerbehörde beziehungsweise  bezirklichen Dienststellen, sicherzustellen.
  4. der Bürgerschaft über die Umsetzung bis zum 1. Juni 2012 zu berichten, sowie die Evaluation des Beratungsangebotes der Bürgerschaft zum 1. Februar 2013 vorzulegen.

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Beschluss: Ablehnung; am 25.01.2012 mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der GAL und der Fraktion DIE LINKE