BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2618
20. Wahlperiode 14.12.11
Antrag
der Abgeordneten Kersten Artus, Tim Golke, Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
zu Drs. 20/2394
Betr.: Für eine bessere und sozialere Ausbildung in Hamburg! – Schaffung eines Auszubildendenwerks als Anstalt des öffentlichen Rechts
Jugendwohnheime bieten für Jugendliche einerseits Unterkunft und Verpflegung, andererseits auch eine sozialpädagogische Begleitung. In Deutschland stellen über 500 Jugendwohnheime möblierte Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung, die jedes Jahr von mehr als 200.000 jungen Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren genutzt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Projektarbeit mit den Jugendlichen einen wichtigen Platz in einem Jugendwohnheim einnimmt. Begleitung und Weiterbildung wirken sich auch auf die Abbrecherquote positiv aus. Über 60 Prozent der Jugendlichen in Jugendwohnheimen schreiben ihre Ausbildungserfolge der Begleitung und Weiterbildung zu.
Hamburg und Bremen sind die einzigen Bundesländer, in denen es keine speziellen Wohnmöglichkeiten für Auszubildende gibt. Rein rechtlich ist das Jugendwohnen ein Angebot der Jugendhilfe.
Die geplante Konstruktion einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts birgt potenzielle lnteressenkonflikte und ist nicht sachgerecht. Das Hauptkriterium, das Soziale, würde durch Stifter aus der Wirtschaft untergraben. Über die Vergabe der Wohnheimplätze würden dann Unternehmen entscheidend mitsprechen.
Auszubildende, die sich keine Wohnung leisten können und einer besonderen Förderung bedürfen, müssen vorrangig einen Platz erhalten. Die SPD hat weder im Regierungsprogramm noch im Parteitagsbeschluss festgelegt, wie die Rechtsform eines Auszubildendenwerkes in Hamburg sein soll.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
1. zu prüfen, inwieweit ein Auszubildendenwerk Hamburg in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet werden kann.
2. soweit eine Mitfinanzierung des Jugendwohnens auf der Grundlage des SGB VIII nicht infrage kommen sollte, darauf hinzuwirken, dass die Unterbringungskosten der Auszubildenden in einem Jugendwohnheim zu je einem Drittel von der zuständigen Kammer, von der Freien und Hansestadt Hamburg und vom Auszubildenden getragen werden, wobei durch tarifvertragliche Regelungen hiervon abgewichen werden kann.
3. der Bürgerschaft darzulegen, in welcher Höhe verbindliche Zusagen (Spenden, Zustiftungen beziehungsweise Zuschüsse) zur Schaffung eines Auszubildendenwohnheims seitens der Wirtschaft bestehen.
4. der Bürgerschaft Bericht über die oben angeführten Punkte bis Ende Mai 2012 zu erstatten.
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Beschluss: Überweisung an Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien; am 15.12.2011 (auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE)