BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2823
20. Wahlperiode 11.01.12
Antrag
der Abgeordneten Kersten Artus, Tim Golke, Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet YiIdiz (DIE LINKE)
Betr.: Keine öffentliche Förderung mehr für Leiharbeit statt gut entlohnter und sicherer Arbeit in Hamburg!
Leiharbeit galt einst als Instrument, um Auftragsspitzen in Betrieben auszugleichen. Durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurden zunehmend aber unbefristete, nach Tarif entlohnte Stellen umgewandelt: Stammbelegschaften wurden reduziert, Löhne und Gehälter sanken. Die Zahl der Leiharbeiter/-innen ist binnen Jahresfrist in Hamburg um mehr als 20 Prozent auf nunmehr 34.000 gestiegen Hamburg gilt nach Bremen als Hochburg der Leiharbeit. Jede/-r achte Beschäftigte in der Leiharbeit ist auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen angewiesen: Das Einkommen einer Vollzeitkraft in der Zeitarbeit beträgt durchschnittlich nur 1.400 Euro (Festangestellte 2.800 Euro), Der neue Mindestlohn in der Zeitarbeit ab 1. Mai 2011 löst die wirtschaftlichen Probleme der Betroffenen nicht: Er beträgt nur 7,79 Euro die Stunde.
Damit würden in einem Vollzeitarbeitsverhältnis nur 892 Euro verdient. Das bedeutet, dass Betroffene Aufstocker/-innen bleiben. Im Bundesland Thüringen sind vor diesem Hintergrund nun bereits Unternehmen mit einem hohen Leiharbeiteranteil von der Investitionsförderung ausgeschlossen worden. Es werden dort zudem keine EU-Mittel mehr zur Förderung von Leiharbeit eingesetzt.
In Hamburg ist die Situation so, dass bislang auch im Arbeitsmarktprogramm des Senats vereinbart worden ist, dass das Jobcenter team.arbeit.hamburg aus dem Eingliederungstitel Mittel in Höhe von 8,5 Millionen Euro für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerzuschüsse 2012 im „Hamburger Modell“ bereitstellt, das die Schaffung von Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte zum Ziel hat. Gefördert werden nach der bisher noch geltenden Arbeitsanleitung von team.arbeit.hamburg zum Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung inländische sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die weder sittenwidrig (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch) einzustufen sind noch den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz inklusive der dazugehörenden Rechtsverordnung widersprechen. Damit wird aber in Hamburg nach wie vor auch Leiharbeit mit Lohnkostenzuschüssen durch das Jobcenter gefördert. Wenn aber prekäre Beschäftigung bekämpft werden soll und vielmehr in Hamburg die dauerhafte Wiedereingliederung von langzeiterwerbslosen Menschen in gute, dauerhaft und vor allem existenzsichernde Arbeit gelingen soll, muss auf die Vermittlung gerade in Leiharbeit im Verantwortungsbereich des Senats generell verzichtet werden.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
1. für den Erlass einer neuen Arbeitsanleitung zu den Voraussetzungen einer Förderung von Arbeitsplätzen mit Lohnkostenzuschüssen durch das Jobcenter team.arbeit.hamburg zu sorgen;
2. in dieser neuen Arbeitsanleitung Folgendes zu regeln:
a. Die Einstellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AUG (Zeitarbeit) durch das Jobcenter ist generell nicht mehr förderfähig.
b. Für die Förderung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im erwerbswirtschaftlichen Bereich ist der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Voraussetzung.
c. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während der letzten drei Jahre vor der beantragten Einstellung
länger als drei Monate beim antragstellenden Unternehmen versicherungspflichtig beschäftigt war. Dies gilt nicht für die vorausgehende befristete Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht für vorausgehende Beschäftigungsverhältnisse nach § 8 SGB IV.
d. Arbeitsverhältnisse mit weniger als 15 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit werden nicht gefördert.
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Beschluss: Überweisung an Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration; am 25.01.2012 (auf Antrag der GAL-Fraktion)