BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/2761
20. Wahlperiode 13.01.12
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 05.01.12
Betr.: Sinn und Unsinn der E-Zigarette
Bei der E-Zigarette handelt sich um eine rauchlose Zigarette, bei dem eine zur Verdampfung gebrachte Flüssigkeit (Liquid) inhaliert wird. Im Gegensatz
zum Rauchen findet keine Verbrennung statt. Das Liquid wird verdampft und nicht verbrannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellte 2009 fest, dass die E-Zigarette als Genussmittel vertrieben wird. Ebenfalls 2009 stellte das Institut fest, dass die E-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Arzneimittel erklärt werden sollte.
Es finden sich verschiedentliche Aussagen über positive und negative Eigenschaften und Wirkungen des Produkts. Insgesamt werden die Verbraucher und Verbraucherinnen jedoch nicht aufgeklärt.
Unklar und zweifelhaft ist auch die Seriosität vorhandener Informationen bezüglich der Suchtgefahren der E-Zigarette und ihrer vermeintlichen Alternative zur „normalen“ Zigarette.
Ich frage den Senat:
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier