27. Dezember 2011

Kein Girokonto für jeden – heißt das, auch kein P-Konto für jeden, der es eigentlich ab 01.01.2012 zwingend braucht?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/2657
20. Wahlperiode  27.12.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 19.12.11

Betr.: Kein Girokonto für jeden – heißt das, auch kein P-Konto für jeden, der es eigentlich ab 01.01.2012 zwingend braucht?


Heute ist im Bundesrat der Antrag auf Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Girokonto im Bundesrat gescheitert. Vor dem Hintergrund, dass viele
Menschen, die von den Kreditinstituten als nicht kreditwürdig eingeschätzt werden, kein Girokonto erhalten, hatten sich 1995 die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände einer freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen. Bis heute gibt es aber kein verbrieftes Recht auf ein Girokonto für jeden. Auch nach 16 Jahren Selbstverpflichtung der Kreditinstitute lassen die Beschwerden über Banken nicht nach und es werden Bürgerinnen und Bürger vom Wirtschaftsleben weitgehend ausgeschlossen, da sie kein Girokonto haben. Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft muss somit als gescheitert angesehen werden.

Bis heute gibt es bei der Hamburger Sparkasse zudem nach wie vor kein verbrieftes  Recht auf ein Girokonto für jedermann. Es gilt vielmehr auch für die „öffentliche“ Haspa nur die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung des Zentralen Kreditausschusses als Zentralverband der deutschen Kreditwirtschaft. Verbraucher sollten aber zumindest bei der „öffentlichen“ Hamburger Sparkasse einen rechtlichen Anspruch auf ein Girokonto haben. Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet. Ein Anspruch auf direkte Einrichtung eines P-Kontos ohne vorherige Umwandlung besteht dagegen nicht.

Wir fragen daher den Senat:

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