10. Dezember 2010

Fragwürdige Angaben zur Wohnungslosigkeit

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/8092
19. Wahlperiode
10.12.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 03.12.10

Betr.: Fragwürdige Angaben zur Wohnungslosigkeit

In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zur  „Situation der Not- und  Flüchtlingsunterkünfte  in  Hamburg“  verwies der Senat hinsichtlich der „gegenwärtig auf der Straße lebenden Wohnungslosen“ auf die im März 2009 durchgeführte empirische Untersuchung, nach der damals 1.029 Obdachlose gezählt  wurden  (Bürgerschafts-Drucksache 19/7915 vom 23.11.2010).

Auf die Frage, wie hoch der Senat die aktuelle Dunkelziffer in etwa schätzen würde, antwortete dieser, dass ihm „dazu keine Erkenntnisse“ vorlägen. Das heißt, dass der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit Erkenntnissen operiert, die älter als anderthalb Jahre sind, konkretere Angaben über die Ist-Situation kann er nicht machen.

Dies steht in einem auffälligen Gegensatz zu dem Umstand, dass die Zuwandererzahlen in diesem Jahr deutlich zugenommen haben, die Unterbringungssituation schon im Sommer 2010 höchst angespannt war und mangels vorhandener Möglichkeiten kaum noch Vermittlungen (zum Beispiel aus Frauenhäusern) in reguläre Wohnungen stattfinden.

In den Bezirken sind die Fachstellen für Wohnungsnotfälle dafür verantwortlich, Obdachlosigkeit zu vermeiden und Betroffene in Einrichtungen beziehungsweise in geeignete Wohnungen zu vermitteln.  Allerdings scheitert die Vermittlung oftmals, sei es, weil es keinen bezahlbaren Wohnraum gibt, sei es, weil die Unterbringungseinrichtungen überfüllt sind. Allein im Bezirk Mitte sind  zwischen Januar und  Oktober 2010 durchschnittlich 43 Haushalte beziehungsweise 53 Personen pro Monat nicht zeitnah untergebracht, im Klartext: als wohnungslos weggeschickt worden.

Vor dem Hintergrund der „IT Fachanwendung“ wird zudem offenbar davon abgesehen, die Zahl der weggeschickten und nicht untergebrachten Personen beziehungsweise Haushalte auch elektronisch zu erfassen. Entsprechende Daten sind angeblich nicht abrufbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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