13. Dezember 2010

Mehr Steuergerechtigkeit und Steuereinnahmen durch mehr Steuerfahnder/-innen und mehr Betriebsprüfer/-innen

 

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/8163
19. Wahlperiode
13.12.10
 
Antrag
der Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe-von  Krosigk und Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
zur Drs. 19/8057 und zur Drs. 19/7794

Betr.:  Mehr Steuergerechtigkeit und Steuereinnahmen durch mehr Steuerfahnder/-innen und mehr Betriebsprüfer/-innen


Im Jahr 2009 erfolgte bei nur 31 von 627 Einkommensmillionären in Hamburg eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Infolgedessen konnten 8,546  Millionen Euro Mehreinnahmen verbucht werden.
Der Bundesrechnungshof hatte einst kritisiert, dass bundesweit nur 15 Prozent der Steuererklärungen von Einkommensmillionären geprüft würden – in Hamburg betrug diese Quote im Jahr 2009 nur 4,9 Prozent.
In Hamburg herrscht ein nicht länger hinnehmbarer „Zwei-Klassen-Steuervollzug“. Der mangelhafte und einseitige Vollzug der geltenden Steuergesetze geht zulasten der auf eine gute öffentliche Infrastruktur angewiesenen Bürgerinnen und Bürger. Den Lohnsteuerpflichtigen wird bereits vom Arbeitgeber  die Steuer abgezogen. Die Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung dagegen erklären in massivem Umfang geringere Einkünfte, alssie tatsächlich erzielt haben.

Durch mangelhaften Vollzug beziehungsweise nicht geahndete Steuerhinterziehung werden systematisch einseitig Gewinneinkünfte bevorzugt. Dadurch entgehen der Freien und Hansestadt Hamburg jährlich erhebliche Steuereinnahmen. Das ist verfassungswidrig!

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2009 zu Mehrsteuern und Zinsen von über 20,9 Milliarden Euro geführt.
In Hamburg hat der Personalbestand der Finanzämter in der Betriebsprüfung in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen (siehe Drs. 19/6732). Der Personalbestand der Steuerfahnder hat sich seit dem Kalenderjahr 2005 von 76,2 VZÄ auf 92,5 VZÄ erhöht, dennoch ist der Personalbestand unzureichend im Hinblick auf den Ermittlungsaufwand unter Berücksichtigung der zunehmenden internationalen Steuerhinterziehung. Die offenkundigen Personaldefizite in der Betriebsprüfung und in der Steuerfahndung müssen beseitigt werden.

Die Bürgerschaft stellt fest:
Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten und Tarifbeschäftigten in der Finanzverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg leisten hervorragende Arbeit in einem schwierigen und komplexen Rechts- und Arbeitsbereich. Ihre Arbeit erfordert breites Fachwissen und ein hohes Maß an Spezialisierung, weshalb umfangreiche Schulungen und eine langjährige und umfassende Ausbildung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung unabdingbar sind.

Speziell im Bereich der Betriebsprüfung sind Mängel offensichtlich. Trotz verbesserter Automationsunterstützung und des Einsatzes von hochqualifizierten Beamtinnen und Beamten kann bereits heute aufgrund der deutlich zu geringen Personalausstattung keine umfassende Steuerfahndung und dem Prüfungsbedarf entsprechende Betriebsprüfung mehr gewährleistet werden.

Dabei können insbesondere die Bereiche der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung über die erzielten steuerlichen Mehrergebnisse belegen, dass eine hohe Kontrolldichte unverzichtbar ist und auch nicht unerheblich zu einem verbesserten Steueraufkommen zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg beiträgt. Eine gezielte Verbesserung der Personalsituation ist daher sowohl im fiskalischen Interesse als auch im Sinne der Wahrung der Steuergerechtigkeit ausgesprochen wertvoll. Den Ergebnissen der letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Betriebsprüfungen insbesondere bei größeren Unternehmen die höchsten Mehrergebnisse erzielen.

Es ist festzuhalten, dass aufgrund der umfassenden Ausbildung und der notwendigen Berufserfahrung insbesondere des Außendienstes  der  Finanzverwaltung eine kurzfristige Aufstockung der Stellenzahl in der Betriebsprüfung und in der Steuerfahndung nur bedingt möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass zusätzliche Betriebsprüfer/-innen und Steuerfahnder/-innen aus dem lnnendienst gewonnen werden können, sofern die Abgänge mittelfristig durch erhöhte Einstellungen kompensiert werden.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass es auch im Vergleich der Bundesländer untereinander erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Prüfpraxis gibt. Dabei wird über das Instrument des Länderfinanzausgleichs jedoch derzeit bewirkt, dass Mehreinnahmen, die im Rahmen von Betriebsprüfungen erzielt werden, letztlich auch solchen Ländern zugutekommen, die möglicherweise weniger intensiv prüfen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
1.    Das Petitum des Senats – Drs. 19/7794 – wird dahingehend  geändert, dass Punkt 9. des Petitums folgende Fassung erhält;
„9. im Einzelplan 9.1 „Finanzbehörde“ Mittel in Anspruch zu nehmen für
–     die Neuschaffung von 8,0  Planstellen Steueramtsrätin/Steueramtsrat A 12 und von 16,0 Planstellen Steueramtfrau/Steueramtmann A 11 im Bereich der Steuerfahndung (Kapitel 9100)
–     die Neuschaffung von 20,0 Planstellen  Steueramtsrätin/Steueramtsrat  A 12 und von 40,0 Planstellen Steueramtfrau/Steueramtmann A 11 im Bereich der Betriebsprüfung  (Kapitel  9101  mit  Möglichkeit  der  Verlagerung  an  Kapitel 9100)
–     die notwendigen Budget- und Sachkosten zur Aufstockung bei der Steuerfahndung und Betriebsprüfung.“

2.    Der Senat wird aufgefordert,
2.1  die Zahl der Steuerfahnder/-innen und Betriebsprüfer/-innen in der Steuerverwaltung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg umgehend zu erhöhen und sofort mit der Umsetzung zu beginnen.
2.2  die Zahl der Betriebsprüfer/-innen in der Steuerverwaltung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum Jahr 2012 um 110 Kräfte zu erhöhen.
2.3  die Zahl der Steuerfahnder/-innen in der Steuerverwaltung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum Jahr 2012 um 40 Kräfte zu erhöhen.
2.4  bei den Prüfungen einen besonderen Schwerpunkt auf größere Betriebe und Einkommensmillionäre zu legen.

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Beschluss: Ablehnung; am 16.12.2010 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD und GAL gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE