14. Dezember 2010

Streichung und Kürzung des Weihnachtsgeldes von Beamten/-innen, Richtern/-innen, Anwärtern/-innen und Versorgungsempfängern/-innen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/8129
19. Wahlperiode
14.12.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 07.12.10

Betr.:  Streichung und Kürzung des Weihnachtsgeldes von Beamten/-innen, Richtern/-innen, Anwärtern/-innen und Versorgungsempfängern/-innen


Am 25.11.2010 haben über 7.000 Menschen gemeinsam gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes in der Innenstadt demonstriert. Aufgerufen hatten zu der Demonstration der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie einzelne Verbände des  deutschen beamtenbundes (dbb). Ausweislich der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der LINKEN (Drs. 19/6694) hätte die Sonderzuwendung im Jahr 2003 noch 84,29 Prozent der Dezemberbezüge des Jahres betragen.

Allerdings wurde mit dem Hamburgischen Sonderzahlungsgesetz vom 18. November 2003 – zunächst befristet auf die Jahre 2003 bis 2006 – auf Initiative des CDU-Schill-FDP-Senats beschlossen,  dass die Sonderzahlungen nur noch 66 Prozent der Dezemberbezüge für die Besoldungsgruppen bis A 12 und die Besoldungsgruppe C1 sowie für Anwärter/-innen beziehungsweise 60 Prozent für alle übrigen Besoldungsgruppen betragen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Sonderzahlungsgesetzes vom 6. Oktober 2006 wurde diese Regelung auf Initiative des CDU-Senat entfristet. Der CDU-GAL-Senat hat ausweislich der oben genannten Drucksache erklärt, dass er nunmehr ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro durch die Streichung beziehungsweise Kürzung des  Weihnachtsgeldes von der Beamten- und Richterschaft zur Haushaltskonsolidierung beschlossen habe. Trotz der massiven Proteste will der CDU-Minderheiten-Senat bisher an der Kürzung des Weihnachtsgeldes festhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier