BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/3707
20. Wahlperiode 05.04.12
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 30.03.12
Betr.: Hamburgisches Landesblindengeld – wann wird es endlich modernen Standards angepasst?
In Hamburg wird Landesblindengeld nach dem Gesetz über die Gewährung von Blindengeld vom 19.02.1971 (HmbGVBl S. 29, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.06.2011 – HmbGVBl S. 254) gewährt. Basis der landesrechtlichen Ausführung ist die bundesgesetzliche Reglung in § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Blindenhilfe. Das Landesgesetz ist in seinem Kern unverändert geblieben. Eine Anpassung an die Anforderungen der aktuellen Verwaltungspraxis, Rechtsprechung, das Europarecht und die UN-Behindertenrechtskonvention ist nun aber dringend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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