5. April 2012

Hamburgisches Landesblindengeld – wann wird es endlich modernen Standards angepasst?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/3707
20. Wahlperiode  05.04.12

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 30.03.12

Betr.: Hamburgisches Landesblindengeld – wann wird es endlich modernen Standards angepasst?


In Hamburg wird Landesblindengeld nach dem Gesetz über die Gewährung von Blindengeld vom 19.02.1971 (HmbGVBl S. 29, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.06.2011 – HmbGVBl S. 254) gewährt. Basis der landesrechtlichen Ausführung ist die bundesgesetzliche Reglung in § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Blindenhilfe. Das Landesgesetz ist in seinem Kern unverändert geblieben. Eine Anpassung an die Anforderungen der aktuellen Verwaltungspraxis, Rechtsprechung, das Europarecht und die UN-Behindertenrechtskonvention ist nun aber dringend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier