13. Dezember 2011

Kastration von KAT-1-Hunden

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG  
Drucksache  20/2515
20. Wahlperiode  13.12.11

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 06.12.11

Betr.: Kastration von KAT-1-Hunden


Wer in Hamburg einen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier halten möchte, benötigt eine Erlaubnis hierzu. Sie gelten laut Hamburgischem Hundegesetz immer als gefährliche Hunde – laut Gesetz ab einem Alter von neun Monaten. Bis dahin müssen sie auch  keinen Maulkorb tragen. Unter anderem muss ein Nachweis über die Kastration des Hundes vorgelegt werden.

Eine Kastration bis zum sechsten Lebensmonat eines Hundes ist umstritten. Der Reifeprozess wird gestoppt beziehungsweise gestört. Frühkastrierte Tiere sind oft kleiner und haben Entwicklungsstörungen. Hündinnen, die vor ihrem sechsten Lebensmonat kastriert wurden, leiden überproportional oft an Harninkontinenz und sind unruhiger. Bei Rüden kann sich die frühe Kastration auf das Skelettwachstum auswirken. Sie neigen zudem zu Übergewicht und sind dem Dominanzgebahren nicht kastrierter Rüden ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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