11. August 2010

Aussetzung der Studiengebühren als erster Schritt zu ihrer Abschaffung

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6969
19. Wahlperiode
11.08.10
 
Antrag
der Abgeordneten Dora Heyenn, Mehmet Yildiz, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Norbert Hackbusch, Wolfgang Joithe-von Krosigk und Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Aussetzung der Studiengebühren als erster Schritt zu ihrer Abschaffung

Das Konzept der Studiengebühren ist politisch gescheitert. Nach  wie  vor  haben  Studiengebühren  –  auch  die  nachgelagerten  –  eine  abschreckende und sozial selektive Wirkung. Studierten zum Beispiel an der Universität Hamburg und der damaligen HWP vor Einführung der allgemeinen Studiengebühren noch über 45.000 Menschen sind es heute nur noch knapp 38.000.
Nach  wie  vor  schränkt  der  soziale  und  ideologische  Druck  des  Bezahlstudiums  das demokratische Engagement in der Selbstverwaltung von Forschung, Lehre und Studium ein.
Nach wie vor wirken Studiengebühren als ein ordnungspolitisches Mittel zur Disziplinierung  der  Studierenden,  zur  Verdrängung  allgemeinbildender  Anteile  im  Studium und zur Verhinderung gesellschaftlich verantwortungsvoller Wissenschaften.
Die  aktuelle  Entwicklungskrise  der  Gesellschaft  erfordert  eine  verantwortungsvolle Wissenschaft und kritische Bildungssubjekte. Eine bedarfsdeckende öffentliche Finanzierung der Hochschulen ist dafür unabdingbar.
Entsprechend  haben  diverse  Gremien  der  akademischen  Selbstverwaltung  sowie Organe der Verfassten Studierendenschaften der Hamburger Hochschulen anlässlich der  jüngsten  Evaluation  des  Hamburgischen  Hochschulgesetzes  zum  wiederholten Mal die Forderung nach Abschaffung der Studiengebühren bekräftigt.
In Hessen sind die Studiengebühren bereits gefallen, in Nordrhein-Westfalen ist ihre Abschaffung  beschlossene  Sache.  Hamburg  sollte  umgehend  dieser  notwendigen Entwicklung folgen.
Ein  Moratorium  ermöglicht,  dass  die  Befreiung  von  den  Studiengebühren  bereits  für die  Studienplatzwahl  zum  kommenden  Semester  wirksam  wird  und  zugleich  ausreichend Zeit für eine gründliche Überarbeitung des Hochschulgesetzes ist. Mit der Drs. 19/552  ist  unter  „7.  Einnahmen  der  Hochschulen“  zugleich  sichergestellt,  dass  den Hochschulen  Mindereinnahmen  durch nicht  gezahlte  Studiengebühren  staatlich  aus-
geglichen werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die  Erhebung  der  Studiengebühren  nach  §  6c  Hamburgisches  Hochschulgesetz  an allen Hamburger Hochschulen für das Haushaltsjahr 2009/2010 wird ausgesetzt.