BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6969
19. Wahlperiode
11.08.10
Antrag
der Abgeordneten Dora Heyenn, Mehmet Yildiz, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Norbert Hackbusch, Wolfgang Joithe-von Krosigk und Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Aussetzung der Studiengebühren als erster Schritt zu ihrer Abschaffung
Das Konzept der Studiengebühren ist politisch gescheitert. Nach wie vor haben Studiengebühren – auch die nachgelagerten – eine abschreckende und sozial selektive Wirkung. Studierten zum Beispiel an der Universität Hamburg und der damaligen HWP vor Einführung der allgemeinen Studiengebühren noch über 45.000 Menschen sind es heute nur noch knapp 38.000.
Nach wie vor schränkt der soziale und ideologische Druck des Bezahlstudiums das demokratische Engagement in der Selbstverwaltung von Forschung, Lehre und Studium ein.
Nach wie vor wirken Studiengebühren als ein ordnungspolitisches Mittel zur Disziplinierung der Studierenden, zur Verdrängung allgemeinbildender Anteile im Studium und zur Verhinderung gesellschaftlich verantwortungsvoller Wissenschaften.
Die aktuelle Entwicklungskrise der Gesellschaft erfordert eine verantwortungsvolle Wissenschaft und kritische Bildungssubjekte. Eine bedarfsdeckende öffentliche Finanzierung der Hochschulen ist dafür unabdingbar.
Entsprechend haben diverse Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie Organe der Verfassten Studierendenschaften der Hamburger Hochschulen anlässlich der jüngsten Evaluation des Hamburgischen Hochschulgesetzes zum wiederholten Mal die Forderung nach Abschaffung der Studiengebühren bekräftigt.
In Hessen sind die Studiengebühren bereits gefallen, in Nordrhein-Westfalen ist ihre Abschaffung beschlossene Sache. Hamburg sollte umgehend dieser notwendigen Entwicklung folgen.
Ein Moratorium ermöglicht, dass die Befreiung von den Studiengebühren bereits für die Studienplatzwahl zum kommenden Semester wirksam wird und zugleich ausreichend Zeit für eine gründliche Überarbeitung des Hochschulgesetzes ist. Mit der Drs. 19/552 ist unter „7. Einnahmen der Hochschulen“ zugleich sichergestellt, dass den Hochschulen Mindereinnahmen durch nicht gezahlte Studiengebühren staatlich aus-
geglichen werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Erhebung der Studiengebühren nach § 6c Hamburgisches Hochschulgesetz an allen Hamburger Hochschulen für das Haushaltsjahr 2009/2010 wird ausgesetzt.