BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5339
19. Wahlperiode 10.02.10
Antrag
der Abgeordneten Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Dr. Joachim Bischoff, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Die Handelskammer „freut sich doppelt“ – Die Hamburger Jugendlichen haben es doppelt so schwer
Im Jahr 2002 hat der Rechtssenat aus CDU, Schillpartei und FDP unter dem damaligen Schulsenator Lange (FDP) Hals über Kopf das achtjährige Gymnasium eingeführt. Damals wurde es überwiegend den Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern überlassen, wie sie damit fertig werden. Die Begründung für die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre lautete, dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der Abiturientinnen und Abiturienten auf den Arbeitsmärkten erhöhen. Seitdem sind acht Jahre vergangen und völlig überraschend steht im Sommer dieses Jahres ein doppelter Abiturientenjahrgang vor der Tür. Und wieder stehen die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern allein da. Statt einer besseren Wettbewerbsfähigkeit haben sie es jetzt mit einem erhöhten Wettbewerb zu tun. Der Bürgermeister Ole von Beust geizt laut „die tageszeitung“ vom 01.10.2009 zumindest nicht mit Ratschlägen: „„Es fällt keinem ein Zacken aus der Krone, wenn er woanders studiert.“ Damit reizte er die Elternkammer zum Widerspruch. Ein Studium in einer anderen Stadt setzte die „finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern voraus“, kritisierte deren Vorsitzender Hans-Peter Vogeler. „Das ist eine soziale Hürde, die nicht hinnehmbar ist.““
Der doppelte Abiturientenjahrgang trifft nicht nur die Abiturientinnen und Abiturienten. Wegen fehlender Studienplätze wird der doppelte Abiturientenjahrgang den Verdrängungswettbewerb nach unten verstärken und mit voller Wucht die Absolventinnen und Absolventen unterhalb der Studienberechtigung treffen.
Schon jetzt fehlen jedes Jahr über 10.000 Ausbildungsplätze in Hamburg. In diesem Schuljahr 2009/2010 sind laut Herbststatistik der Behörde für Schule und Berufsbildung allein 4.386 Jugendliche in der Berufsvorbereitungsschule und 3.253 Jugendliche in der teilqualifizierenden Berufsfachschule geparkt worden. Berufsvorbereitungsschule und teilqualifizierende Berufsfachschule werden neudeutsch zum „Übergangssystem“ gezählt. Dieses „Übergangssystem“ zeichnet sich laut dem Nationalen Bildungsbericht 2006 aus durch „(Aus-)Bildungsangebote, die unterhalb einer qualifizier-ten Berufsausbildung liegen bzw. zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss führen“ (Konsortium Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Bielefeld 2006, Seite 79). Das Übergangssystem ist ein Unsicherheitssystem: „Für zwei Fünftel der Ausbildungsanfänger beginnt ihr Start ins Berufsleben mit Unsicherheit und ohne konkrete Berufsbildungsperspektive. Diese Sachlage verlangt den Jugendlichen ein hohes Maß an motivationaler Stabilität ab. Man muss befürchten, dass je länger die Unsicherheit anhält, Jugendliche an Ausbildungsmotivation verlieren und resignieren. Hier könnte ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial für die Zukunft verspielt und sozialer Ausgrenzung Vorschub geleistet werden.“
Ein sozialer Rechtsstaat darf gerade auch in der Krise nicht die Jugend zum Opfer einer verfehlten Reform machen. Deshalb fordern wir umfassende Informationen insbesondere der betroffenen Jugendlichen und Eltern und sofortige Maßnahmen zur Milderung der schlimmsten Ungerechtigkeiten.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, einen Doppelbericht zur Studien- und Ausbildungsplatzsituation vorzulegen. Dieser soll insbesondere enthalten:
1. die Maßnahmen, die der Hamburger Senat in den zurückliegenden acht Jahren unternommen hat, um für den doppelten Abiturientenjahrgang vorzusorgen.
2. eine Studien- und Ausbildungsplatzbilanz mit
• der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Hamburg und den benachbarten Bundesländern der allgemeinen und beruflichen Schulen im Schuljahr 2009/2010,
• dem Nachfragepotenzial nach Studien- und Ausbildungsplätzen von Schulabgängerinnen und Schulabgängern aus Hamburg und den benachbarten Bun-desländern im Schuljahr 2009/2010 und aus früheren Schuljahren sowie
• den zur Verfügung stehen Studien- und Ausbildungsplätzen für Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Hamburg und den benachbarten Bundes-ländern im Schuljahr 2009/2010 und aus früheren Schuljahren.
3. die Zahl der zusätzlichen Studienplätze, die in 2010 zusätzlich gegenüber 2009 geschaffen werden.
4. die Zahl der zusätzlich zu schaffenden Studierendenwohnheimplätze.
5. den Umfang, in dem die Mittel des Studentenwerks der gestiegenen Zahl der Studierenden angepasst werden.
6. die Zulassungsbeschränkungen in den verschiedenen Studiengängen. Welche Zulassungsbeschränkungen sollen in welchem Umfang abgebaut werden?
7. mögliche Planungen zur Entlastung der Eltern für den Fall, dass das Kind aus-wärts ein Studium beziehungsweise eine Ausbildung aufnimmt?
8. die detailliert ausgewiesenen zusätzlichen Ausgaben für den doppelten Abiturientenjahrgang beziehungsweise diesbezügliche Planungen.
Darüber hinaus soll der Doppelbericht die folgenden Fragen beantworten:
9. Wie verbindlich sind die von Handelskammer und Handwerkskammer zugesagten „1300 zusätzliche Ausbildungsplätze“ (siehe: http://www.ausbildung-hh.de/news.php)? Auf welche Ausgangszahl bezieht sich das „zusätzlich“?
10. Mit wie vielen Ausbildungsplätzen soll das Hamburger Ausbildungsmodell im Schuljahr 2010/2011 starten?
11. SolI das Hamburger Ausbildungsplatzprogramm und das Sofortprogramm Ausbildung in 2010/2011 fortgeführt werden?
Wenn ja, mit wie vielen voll- und teilqualifizierenden Plätzen?
12. Sollen vollqualifizierende Berufsfachschulen mit Ausbildungsgängen in anerkann-ten Ausbildungsberufen nach § 43 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz eingeführt werden?
Wenn ja, in welchem Umfang?
13. Soll eine Ausbildungsumlage eingeführt werden, um die fehlenden Ausbildungsplätze zu finanzieren?
Wenn nein, warum nicht?
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Am 24. Februar einstimmig an den Schulausschuss überwiesen