10. Februar 2010

Frühkindliche Bildung für Kinder ohne Aufenthalt ermöglichen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5342

19. Wahlperiode 10.02.10

Antrag
der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Frühkindliche Bildung für Kinder ohne Aufenthalt ermöglichen

Im Juni 2009 hatte Schulsenatorin Christa Goetsch in einem Schreiben an die Ham-burger Schulleitungen darauf hingewiesen, dass für die Aufnahme an einer Schule weder Meldebescheinigung noch Ausweispapiere vorgelegt werden müssen, da das Hamburger Schulgesetz im Bezug auf Schulpflicht, Schulrecht und Einschulung nicht an den Aufenthaltsstatus geknüpft ist. Zuvor waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen und Beratungsstellen, vor allem aber Eltern ohne Aufenthalt erheblich verunsichert. Die Folge war, dass die betroffenen Kinder aus Angst vor Entdeckung und Abschiebung der Schule fernblieben.

Im Gegensatz zum Schulbesuch ist es Kindern von Illegalisierten nicht möglich, eine Kindertagesstätte zu besuchen, da das Gutscheinsystem unter anderem Nachweise in Form von Meldebescheinigungen, Einkommensnachweisen und Ausweispapiere vor-aussetzt. Anders als bei Schulen ist dieser Gutschein zur Refinanzierung des Platzes notwendig. Kinderbetreuungseinrichtungen stehen jedoch schon jetzt unter erheblichem finanziellen Druck, sodass diese in den seltensten Fällen in der Lage sind, illegalisierte Kinder ohne einen Gutschein aufzunehmen.

Finanzielle Zuwendungen müssen daher unter Berücksichtigung der Anonymität der Familien bewilligt werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich die Träger oder Einrichtungen per Antrag und ohne Angabe von persönlichen Daten der Kinder und Familien an die zuständigen Behörden wenden können. Dem Träger muss die Mög-lichkeit gegeben werden, unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen einen Gutschein für einen Ganztagesplatz (K8, E8 oder H5) bewilligt zu bekommen. Auch Einrichtungen, die an keinen Träger gebunden sind, sollte dieser Weg eingeräumt wer-den. Das Abrechnungsverfahren mit der Behörde ist so zu gestalten, dass der Träger die Angaben der Einrichtungen sammelt und prüft, die Anträge stellt, die Kostenerstattung weiterleitet und dann direkt mit der Behörde abrechnet. In Fällen, in denen die Einrichtung keinem Träger angehört, rechnet diese direkt mit der Behörde ab.

Unter dem Gesichtspunkt, frühkindliche Bildung zu fördern, ist es dringend notwendig, Kindern ohne gesicherten Aufenthalt die Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache zu geben und ihre sozialen Kompetenzen zu fördern. Ohne diese Fähigkeiten fehlen diesen Kindern – die im Übrigen unverschuldet in diese Situation geraten sind – wichtige Voraussetzungen für einen späteren Bildungs- und lntegrationserfolg.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,
Kindern ohne Aufenthaltsstatus im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems unter Wah-rung ihrer Anonymität den Besuch von Kindertageseinrichtungen im Krippen-, Elementar- oder Hortbereich zu ermöglichen, zu diesem Zweck ein Verfahren zu schaffen, welches den Trägern von Kindertageseinrichtungen, Horten und Krippen ermöglicht, ohne Preisgabe der Identität der Kinder, Gutscheine für diese abzurechnen.