BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5340
19. Wahlperiode 10.02.10
Antrag
der Abgeordneten Kersten Artus, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Gleichstellung zwischen Männern und Frauen muss als unternehmerische Verpflichtung endlich konkret gesetzlich verankert werden
Die Ende 2009 vorgelegten Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind alarmierend. „Seit Jahren stagnieren die betrieblichen Aktivitäten zur Förderung der Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit auf niedrigem Niveau“, beginnt der dritte Bericht über die Auswirkungen der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit. Die tradierten Rollenbilder von Männern und Frauen bilden weiterhin die Basis für bundesweite Geschlechterdifferenzen auf dem Arbeitsmarkt – besonders in der Privatwirtschaft. Frauen verdienen ein Viertel weniger, sie arbeiten überproportional in Teilzeitbeschäftigungen und sie finden sich vorwiegend in den unteren Hierarchieebenen wieder.
Die im Grundgesetz verankerte Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter erzielt nur mäßige und inakzeptable Fortschritte: der rot-grüne Koalitions-vertrag von 1998 versprach zwar ein „effektives Gleichberechtigungsgesetz“, mündete aber in einer freiwilligen, im Jahre 2001 zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden entstandenen Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 verspricht, die Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft in die Politik mit einzubeziehen. Zudem wird der Wunsch geäußert, mehr Frauen in den Führungspositionen zu sehen.
Diese jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung ohne verbindliche Regelungen nicht erreicht wird. Um strukturelle Benachteiligung abzubauen, einen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Hierarchieebenen durchzusetzen, bedarf es klarer Vorgaben. Hoff-nungen, dass durch Individualfälle im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Erfolge erklagt werden, haben sich nicht erfüllt. Es fehlt an effektiven Gleichstellungsgesetzen, um die Menschenrechte der Frauen in der Arbeitswelt zu realisieren. Sie sollen einerseits verbindlich und durchsetzungsstark sein, andererseits die nötigen Freiräume der betrieblichen Ausgestaltung zulassen. Erfolgversprechender zur Verwirklichung der Gleichberechtigung wären unter anderem Geschlechterquoten auch in den Führungsgremien, wie sie bereits in den Betriebsräten gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften/Berufsverbände. Verbindlichkeit muss auch Sanktionsmöglichkeiten beinhalten, wie zum Beispiel die Verweigerung öffentlicher Aufträge und Leistungen des Bundes.
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Senat wird aufgefordert,
1. eine Bundesratsinitiative für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu initiieren.
1.1 Bestandteile dessen müssen im Rahmen einer effektiven Durchsetzung sein:
1.1.1 ein Verbandsklagerecht,
1.1.2 Formulierung verbindlicher Gleichstellungsziele und Maßnahmen für einen Betrieb (mit Quotierungsvorschriften), dem eine Betriebsanalyse vorweggegangen ist,
1.1.3 Regelungen für eine transparente und diskriminierungsfreie Personal-auswahl bei Einstellungen und Beförderungen,
1.1.4 Schaffung betrieblicher Gleichstellungsbeauftragter mit Kompetenzen und Ressourcen zur Sicherstellung von Diversity-Maßnahmen,
1.1.5 Formulierung von Mindeststandards für Gleichstellungsmaßnahmen,
1.1.6 effiziente Instrumente der Durchsetzung: Sanktionen, wie beispielsweise die öffentliche Auftragsvergabe und Kontrollmöglichkeiten,
1.1.7 Schaffung einer auf Bundesebene angesiedelten Beschwerdestelle bei Nichteinhaltung,
1.1.8 Mentoring-Programme in den Betrieben,
1.1.9 geschlechtsneutrales System der Arbeitsbewertung, Modelle der flexiblen Kinderbetreuung bei größeren Unternehmen.
2. die Bürgerschaft im Herbst 2010 über seine Bemühungen zu unterrichten.