BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6938
19. Wahlperiode
17.08.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff (DIE LINKE) vom 09.08.10
Betr.: Konsequenzen aus dem Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungsverordnung
Nach jahrelanger Abstinenz, ja Ablehnung von Sozialen Erhaltungs- samt
Umwandlungsverordnungen durch die jeweiligen Senatsmannschaften ist seit 2009 endlich Fahrt in die Angelegenheit gekommen. Mittlerweile werden solche Verordnungen auch von der hamburgischen Landesregierung wieder verstärkt ins Augenmerk gerückt und als eine geeignete Maßnahme eingestuft, darüber insbesondere in den innenstadtnahen Quartieren die Auswirkungen der anhaltenden Gentrifizierung, wenn schon nicht die Mietpreisexplosion, so doch zumindest die hohe Zahl von Umwandlungen einzudämmen.
In diesem Zusammenhang ist daher von besonderem Interesse, wie der
Senat mit dem in dieser Hinsicht am weitesten fortgeschrittenen Stadtteil
St. Georg umgeht. Bekanntlich hat Stadtentwicklungssenatorin Hajduk am
22. Juni 2010 den Aufstellungsbeschluss für größere Teile des Hauptbahn-
hofviertels bekannt gegeben. Nun folgt in den kommenden Monaten eine
repräsentative Untersuchung, um den Aufwertungs- und Verdrängungsdruck
für die Bevölkerung zu eruieren. Zugleich gilt seit dem 22. Juni 2010 die in der Presseerklärung der Stadtentwicklungsbehörde veröffentlichte Regelung, dass „das Bezirksamt bereits eingehende Anträge auf Abriss, bauliche und
Nutzungsänderung sowie Umwandlung für maximal ein Jahr zurückstellen“
kann, mithin bis zu dem Zeitpunkt, zu dem laut Angaben der Senatorin mit der endgültigen Entscheidung über den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung zu rechnen ist – die Rede ist dabei von frühestens April 2011.
Im Nachgang zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 6. Juli 2010 (Drs.
19/6681 vom 13.7.2010) möchte ich vom Senat wissen:
Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier