BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/434
20. Wahlperiode 03.06.11
Große Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider, Cansu Özdemir, Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Dr. Joachim Bischoff, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 05.05.11
Betr.: Bezirklicher Ordnungsdienst (BOD) in Hamburg
In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 24.01.2006 (BüDrs. 18/3595) erläutert der Senat die Übertragung der Aufgaben des Städtischen Ordnungsdienstes von der Behörde für Inneres auf die Bezirksämter. Die Zielsetzung des Senats waren „Verbesserung der Sauberkeit der Stadt“ sowie die „Verbesserung der öffentlichen Ordnung und die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch die Schaffung je eines Bezirklichen Ordnungsdienstes“ (BOD).
Fraglich ist, ob diese Ziele auf einer rechtsstaatlichen Grundlage erfolgen, insbesondere ob die Ausbildung, die Weiterbildung und die Vergütung der Mitarbeiter/-innen des BOD sowie die rechtlichen Grundlagen für die Aufgabenübertragung an den BOD im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausreichend sind. Vorläufer des BOD war der „Sicherheits- und Ordnungsdienst“ (SOD), der im Jahre 2003 als zentrale Einrichtung bei der Behörde für Inneres eingerichtet worden war.
Anlass für die Große Anfrage ist die Erklärung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, das auf seiner Homepage unter der Überschrift „Bezirklicher Ordnungsdienst“ Folgendes erklärt: „Die MitarbeiterInnen sind als Vollziehungsbeamte zur „Ingewahrsamnahme“ berechtigt (zur Personalienfeststellung, Durchsuchung, Gefahrenabwehr).“
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier
------------------------------------
debattiert; am 22.06.2011