BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7663
19. Wahlperiode
23.11.10
Große Anfrage
der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Dora Heyenn, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Norbert Hackbusch, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 26.10.10
Betr.: Warum gibt es keine Verbesserungen für die Arbeit des ASD in den sieben Bezirksämtern?
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“, dies ist der rechtliche gesetzliche Hintergrund für das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG – im Folgenden immer SGB VIII). Dieses Gesetz bildet die wesentliche Handlungsgrundlage für den ASD in den sieben bezirklichen Jugendämtern Hamburgs. Wie bei kaum einer anderen „Säule“ jugendamtlicher, staatlicher Aufgabenfelder gestalten sich im ASD bei Konflikten (jenseits der Polizei) individuelle Kontakte zu familiären Lebenslagen.
Diese Ausgangslage eignet sich auch hervorragend als Seismograf zur Wahrnehmung gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Veränderungen
im großstädtischen Raum.
Hilfen zur Bewältigung von Konflikten vollziehen sich auf der Grundlage des SGB VIII in der Ambivalenz zwischen Fördern und Kontrollieren als ASD-
Sozialarbeit.
In Hamburg führte im Mai 2005 ein Verbrechen von Eltern an ihrer siebenjährigen Tochter (die zu Tode vernachlässigte und ermordete Jessica) zu einer
politischen Einflussnahme auf jugendamtliches Handeln. Präventiver Kinderschutz in staatlichen Zusammenhängen wandelte sich von der Beratung zur
Intervention. Eine geförderte Kultur des Hinschauens durch die Öffentlichkeit bekam damit eine bisher nicht gekannte Ausformung.
Diesen Anliegen entsprechend wird der ASD jetzt in einen Spezialdienst für Kinder- und Jugendschutz und eine Tätigkeit zur Organisation von Hilfen zur
Erziehung in den bezirklichen Jugendämtern umorganisiert. Das Aufgabenspektrum des ASD reduziert sich, zum Beispiel ist die Trennungs- und Schei-
dungsberatung inzwischen eine an freie Träger vergebene Aufgabe. Kontakte bekommen daher gleichzeitig einen viel stärker kontrollierenden Charakter
als früher. Diese Veränderungen der Entwicklung des Arbeitsfeldes rechtfertigen schon früh aufmerksame öffentliche Begleitung, weil immer mehr Stan-
dardisierung auch Risiken für sozialarbeiterische Fachlichkeit und entsprechendes Handeln birgt.
Jugendhilfeplanung und Politikberatung benötigen
- zur Organisation von Übergängen
- zur unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmung und damit verbundenen unterschiedlichen Rollenverständnissen und
- zur laufenden Verbesserung von Kooperation für alle Arbeitsfelder der Jugendhilfe einen Überblick.
Hilfen können nur Hilfen sein, wenn sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechen und von den Betroffenen als solche verstanden werden und gewollt sind. Auch weil der ASD in vielen Fällen den Ausgangspunkt für unterschiedlichstes Hilfegeschehen bildet, benötigt Veränderung hier eine besondere Beachtung; zum Beispiel besonders hinsichtlich des praktizierten Aufgabenverständnisses und der Annahme und Akzeptanz dieser Arbeit bei der betroffenen Bevölkerung.
Das Jugendamt und damit der ASD ist im Jahr 2000 zu einer „Dienstleistungsunternehmen-ähnlichen“ Behördenuntergliederung mit lnput/Output-Orientierung und Kostenleistungsstrukturen umgestaltet worden. Die damit verbundenen politischen und finanziellen Begehrlichkeiten nach Steuerung und Gestaltung gesellschaftlicher Lebensumstände haben sich weiter verstärkt. Mit dem 2006 erlassenen KICK und dem dann neu erlassenen § 8a im SGB VIII hat sich eine Vertiefung dieser Entwicklung gestaltet. Die geförderte Ökonomisierung der „Hilfen zur Erziehung“ hat weitere Träger entstehen lassen. Das Hinte-Modell zur sozialräumlichen Angebotsentwicklung ist mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (13. November 09, Az.4 B 14/09) allerdings vermutlich entscheidend abgeschlagen. Die „freien“ Träger sind seither mehr denn je in der besonderen Situation, die staatlich finanzierten Hilfen jenseits der früher üblichen Subsidiarität zu gestalten. Der LEB wird weiter abgebaut. Probleme wie die der Treberhilfe in Berlin sind in Hamburg zurzeit noch nicht bekannt geworden, sie sollten allerdings auch möglichst gar nicht erst entstehen.
Nach dem tragischen Tod des Kleinkindes Lara-Mia hat sich am Beispiel des Handelns des Rauhen Hauses gezeigt, das Träger nun auch einen politisch
geschützten Gestaltungsraum haben, der neben dem finanziellen auch einen fachlichen Bereich jenseits öffentlicher Kontrolle organisieren könnte.
Die mögliche Macht der Träger und deren Einflussnahme auf die Angebots- und Kostenstruktur der Hilfen könnten vor dem Hintergrund der politisch gewünschten zunehmenden Ökonomisierung der HzE-Entscheidungen des Jugendamts in Zukunft stärker beeinflussend wirken, als bis jetzt erkennbar
war. Jede verfügte Hilfe wird kleinteilig kostenbelastet abgearbeitet. Vor und mit der Einführung des „Neuen Jugendamtes“ im Jahr 2000 hatten nennens-
werte Teile der sozialarbeiterischen Fachöffentlichkeit diese Tätigkeit noch als „neoliberale Stückgutproduktion“ in der Sozialarbeit abgelehnt.
Senator Wersich hat sich in dieser Situation entschieden, trotz des zu erwartenden Anstiegs der HzE alle zusätzlich anfallenden finanziellen Mittel bei den Trägern zu platzieren. Gleichzeitig strebt er außerdem mit einem politischen Programm Standard-Absenkungen an. Es ist deshalb davon auszuge-
hen, dass es hinsichtlich der zu erwartenden Mehrbelastung keine Investitionen für die „Säule“ des traditionell unterfinanzierten und personell dramatisch
eng ausgestatteten ASD geben soll. Einer ständig wachsenden privaten Trägerlandschaft steht ein immer kleiner werdendes Jugendamt angesichts im-
mer stärker wachsender Armut zur Seite. Alle zusätzlichen Anforderungen hofft der Senat mit der neuen Organisation des ASD und mit einer verändert organisierten Hilfestruktur (Neue Hilfen) auffangen zu können.
In Hamburg sind die Weiterentwicklungsbemühung für den ASD in den zurückliegenden Jahren nahezu jährlich mit neuen Konzeptionen betrieben worden. Die Fachbehörde hat die bis dahin gestalteten Bemühungen als nicht ausreichend eingeschätzt und die 2006 aus Harburg kommende Idee der Organisation eines Eingangs- und Fallmanagement für den ASD übernommen. Seither wird mit einem außergewöhnlichen weiteren Veränderungsschritt daran gearbeitet, den ASD in allen sieben Bezirken unter gleichen Bedingungen arbeiten zu lassen.
Die Fachbehörde hat für diese Neuorganisation die Unterstützung aller Bezirke und hat zur fachlichen Neuausrichtung drei Instrumente entwickelt:
• die Fachanweisung vom 27.03.2009,
• die Arbeitsgruppe Anlagenband und
• das neue PC-Projekt Jus-It mit der Software Cúram.
Dieser weitestreichende Organisationsschritt verändert inhaltlich vermutlich stärker als die Neuorganisation des Jugendamtes im Jahr 2000 (wenn auch in die gleiche neoliberale Richtung gehend) die Arbeit im ASD und in den bezirklichen Jugendämtern.
DIE LINKE unterstützt aus humanitären Gründen das erhoffte Ziel einer Minderung der Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung, beharrt aber auf der Hal-
tung, eine gewährte Hilfe wird vor dem Hintergrund der gegebenen rechtlichen Grundlagen des SGB VIII verfügt, die Kosten der HzE haben eine nachgelagerte Bedeutung.
Unsere Fragen stellen wir mit Bezug auf folgende Informationsquellen:
1. Innerbehördliche PowerPoint-Präsentation zur Werbung für die Neuorganisation des ASD: „BBS_BS _6.6.2006/Autor: Riez, Uwe; Firma FHH“ – mit dem Titel: „Warum ist die Neuausrichtung des ASD wichtig? ... ASD intern: Sozialpädagogik vs. Management und Verwaltung“
2. Broschüre des Vereins für Kommunalwissenschaft e.V. vom 3./4. April 2008 mit dem Titel „Konzepte der Personalbemessung u. Qualitätsstandards des ASD“. Dr. H. Wiedermann stellte dort in Berlin das Eingangs- und Fallmanagement als Organisationsprinzip (wie
es seinerzeit schon in Harburg praktiziert wurde und seither nur unwesentlich verändert ist) als richtungsweisend vor. Schon damals gab es für das BA Harburg und die BSG erkennbare Überlastungsprobleme mit diesem Modell (siehe Seite 47/48) – weshalb 30 Stellen neu für den ASD hamburgweit in die jeweiligen Personalbudgets der Bezirksämter aufgenommen wurden.
3. Die Fachbehörde BSG und das Bezirksamt Mitte haben am 12.4.2010 ihren Streit über die Bewertung der Vorgänge anlässlich des Todes eines Kleinkindes Lara-Mia beigelegt. Das Kind war trotz der politischen Versprechung: „Hamburg schützt seine Kinder“ in öffentlicher Betreuung verstorben. Grundlage für die jetzt getroffene Einigung war eine gemeinsame Feststellung, in der die lange bekannten „Regeln der Kunst“ bekräftigt werden. Die Arbeitsbelastungen und die damit verbundenen Überlastungsanzeigen im ASD wurden in dieser Vereinbarung aber nicht berücksichtigt.
4. Drs. 19/5144 vom 19.2.2010, „Sozialräumliche Angebotsentwicklung der Jugend- und Familienhilfe zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung – Stand der SAE-Projekte in Hamburg“
5. Drs. 19/5682 vom 16.3.2010, „Was haben der Erste Bürgermeister und Sozialsenator Wersich nach Hilferufen, Warnungen und Protesten der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) getan?“
6. Infobrief 1 und 2 der BSG zur Neuausrichtung des Hamburger ASD durch die Staatsrätin Dr. A. Kempfert vom April 2010
7. Jahresbericht 2009 der Bezirksämter zum Kinderschutz
Diese Vielzahl an Information über den ASD in der letzten Zeit geben Veranlassung, die Situation dort mit Fragen zu dem begonnenen Neuorganisati-
ons-Prozess zu begleiten und eine Große Anfrage zu stellen.
Wir fragen den Senat:
Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier