23. November 2010

Warum gibt es keine Verbesserungen für die Arbeit des ASD in den sieben Bezirksämtern?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/7663
19. Wahlperiode
23.11.10
 
Große Anfrage
der Abgeordneten Mehmet Yildiz, Dora Heyenn, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Norbert Hackbusch, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 26.10.10

Betr.: Warum  gibt  es  keine  Verbesserungen  für  die  Arbeit  des  ASD  in  den sieben Bezirksämtern?


„Jeder  junge  Mensch  hat  ein  Recht  auf  Förderung  seiner  Entwicklung  und auf Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“,  dies  ist  der  rechtliche  gesetzliche  Hintergrund  für  das  Kinder-  und Jugendhilfegesetz  (KJHG  –  im  Folgenden  immer  SGB  VIII).  Dieses  Gesetz bildet  die  wesentliche  Handlungsgrundlage  für  den  ASD  in  den  sieben  bezirklichen  Jugendämtern  Hamburgs.  Wie  bei  kaum  einer  anderen  „Säule“ jugendamtlicher, staatlicher Aufgabenfelder gestalten sich im ASD bei Konflikten (jenseits der Polizei) individuelle Kontakte zu familiären Lebenslagen.
Diese  Ausgangslage  eignet  sich  auch  hervorragend  als  Seismograf  zur Wahrnehmung gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Veränderungen
im großstädtischen Raum.
Hilfen zur Bewältigung von Konflikten vollziehen sich auf der Grundlage des SGB  VIII  in  der  Ambivalenz  zwischen  Fördern  und  Kontrollieren  als  ASD-
Sozialarbeit.
In Hamburg führte im Mai 2005 ein Verbrechen von Eltern an ihrer siebenjährigen Tochter (die zu Tode vernachlässigte und ermordete Jessica) zu einer
politischen Einflussnahme auf jugendamtliches Handeln. Präventiver Kinderschutz in staatlichen Zusammenhängen wandelte sich von der Beratung zur
Intervention. Eine geförderte Kultur des Hinschauens durch die Öffentlichkeit bekam damit eine bisher nicht gekannte Ausformung.
Diesen Anliegen entsprechend wird der ASD jetzt in einen Spezialdienst für Kinder- und Jugendschutz und eine Tätigkeit zur Organisation von Hilfen zur
Erziehung  in  den  bezirklichen  Jugendämtern  umorganisiert.  Das  Aufgabenspektrum des ASD reduziert sich, zum Beispiel ist die Trennungs- und Schei-
dungsberatung inzwischen eine an freie Träger vergebene Aufgabe. Kontakte bekommen daher gleichzeitig einen viel stärker kontrollierenden Charakter
als früher. Diese Veränderungen der Entwicklung des Arbeitsfeldes rechtfertigen schon früh aufmerksame öffentliche Begleitung, weil immer mehr Stan-
dardisierung  auch  Risiken  für  sozialarbeiterische  Fachlichkeit  und  entsprechendes Handeln birgt.
Jugendhilfeplanung und Politikberatung benötigen
-    zur Organisation von Übergängen
-    zur unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmung und damit verbundenen unterschiedlichen Rollenverständnissen und
-    zur laufenden Verbesserung von Kooperation für alle Arbeitsfelder der Jugendhilfe einen Überblick.
Hilfen  können  nur  Hilfen  sein,  wenn  sie  den  gesetzlichen  Grundlagen  entsprechen und von den Betroffenen als solche verstanden werden und gewollt sind. Auch weil der ASD in vielen Fällen den Ausgangspunkt für unterschiedlichstes  Hilfegeschehen  bildet,  benötigt  Veränderung  hier  eine  besondere Beachtung; zum Beispiel besonders hinsichtlich des praktizierten Aufgabenverständnisses und der Annahme und Akzeptanz dieser Arbeit bei der betroffenen Bevölkerung.
Das  Jugendamt  und  damit  der  ASD  ist  im  Jahr  2000  zu  einer  „Dienstleistungsunternehmen-ähnlichen“   Behördenuntergliederung   mit   lnput/Output-Orientierung  und  Kostenleistungsstrukturen  umgestaltet  worden.  Die  damit verbundenen  politischen  und  finanziellen  Begehrlichkeiten  nach  Steuerung und  Gestaltung  gesellschaftlicher  Lebensumstände  haben  sich  weiter  verstärkt. Mit dem 2006 erlassenen KICK und dem dann neu erlassenen § 8a im SGB VIII hat sich eine Vertiefung dieser Entwicklung gestaltet. Die geförderte Ökonomisierung der „Hilfen zur Erziehung“ hat weitere Träger entstehen lassen. Das Hinte-Modell zur sozialräumlichen Angebotsentwicklung ist mit der Entscheidung  des  Verwaltungsgerichts  Osnabrück  (13.  November  09,  Az.4  B  14/09)  allerdings  vermutlich  entscheidend  abgeschlagen.  Die  „freien“ Träger  sind  seither  mehr  denn  je  in  der  besonderen  Situation,  die  staatlich finanzierten Hilfen jenseits der früher üblichen Subsidiarität zu gestalten. Der LEB wird weiter abgebaut. Probleme wie die der Treberhilfe in Berlin sind in Hamburg  zurzeit  noch  nicht  bekannt  geworden,  sie  sollten  allerdings  auch möglichst gar nicht erst entstehen.
Nach dem tragischen Tod des Kleinkindes Lara-Mia hat sich am Beispiel des Handelns des Rauhen Hauses gezeigt, das Träger nun auch einen politisch
geschützten Gestaltungsraum haben, der neben dem finanziellen auch einen fachlichen  Bereich  jenseits  öffentlicher  Kontrolle  organisieren  könnte.

Die mögliche Macht der Träger und deren Einflussnahme auf die Angebots- und Kostenstruktur  der  Hilfen  könnten  vor  dem  Hintergrund  der  politisch  gewünschten  zunehmenden  Ökonomisierung  der  HzE-Entscheidungen  des Jugendamts in Zukunft stärker beeinflussend wirken, als bis jetzt erkennbar
war. Jede verfügte Hilfe wird kleinteilig kostenbelastet abgearbeitet. Vor und mit der Einführung des „Neuen Jugendamtes“ im Jahr 2000 hatten nennens-
werte  Teile  der  sozialarbeiterischen  Fachöffentlichkeit  diese  Tätigkeit  noch als „neoliberale Stückgutproduktion“ in der Sozialarbeit abgelehnt.
Senator Wersich hat sich in dieser Situation entschieden, trotz des zu erwartenden  Anstiegs  der  HzE  alle  zusätzlich  anfallenden  finanziellen  Mittel  bei den Trägern zu platzieren. Gleichzeitig strebt er außerdem mit einem politischen Programm Standard-Absenkungen an. Es ist deshalb davon auszuge-
hen, dass es hinsichtlich der zu erwartenden Mehrbelastung keine Investitionen für die „Säule“ des traditionell unterfinanzierten und personell dramatisch
eng ausgestatteten ASD geben soll. Einer ständig wachsenden privaten Trägerlandschaft steht ein immer kleiner werdendes Jugendamt angesichts im-
mer  stärker  wachsender  Armut  zur  Seite.  Alle  zusätzlichen  Anforderungen hofft der Senat mit der neuen Organisation des ASD und mit einer verändert organisierten Hilfestruktur (Neue Hilfen) auffangen zu können.
In  Hamburg  sind  die  Weiterentwicklungsbemühung  für  den  ASD  in  den  zurückliegenden  Jahren  nahezu  jährlich  mit  neuen  Konzeptionen  betrieben worden.  Die  Fachbehörde  hat  die  bis  dahin  gestalteten  Bemühungen  als nicht  ausreichend  eingeschätzt  und  die  2006  aus  Harburg  kommende  Idee der  Organisation  eines  Eingangs-  und  Fallmanagement  für  den  ASD  übernommen. Seither wird mit einem außergewöhnlichen weiteren Veränderungsschritt  daran  gearbeitet,  den  ASD  in  allen  sieben  Bezirken  unter  gleichen Bedingungen arbeiten zu lassen.
Die  Fachbehörde  hat  für  diese  Neuorganisation  die  Unterstützung  aller Bezirke und hat zur fachlichen Neuausrichtung drei Instrumente entwickelt:
•   die Fachanweisung vom 27.03.2009,
•   die Arbeitsgruppe Anlagenband und
•   das neue PC-Projekt Jus-It mit der Software Cúram.
Dieser  weitestreichende  Organisationsschritt  verändert  inhaltlich  vermutlich stärker als die Neuorganisation des Jugendamtes im Jahr 2000 (wenn auch in  die  gleiche  neoliberale  Richtung  gehend)  die  Arbeit  im  ASD  und  in  den  bezirklichen Jugendämtern.

DIE LINKE unterstützt aus humanitären Gründen das erhoffte Ziel einer Minderung der Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung, beharrt aber auf der Hal-
tung,  eine  gewährte  Hilfe  wird  vor  dem  Hintergrund  der  gegebenen  rechtlichen Grundlagen des SGB VIII verfügt, die Kosten der HzE haben eine nachgelagerte Bedeutung.
Unsere Fragen stellen wir mit Bezug auf folgende Informationsquellen:
1.    Innerbehördliche PowerPoint-Präsentation zur Werbung für die Neuorganisation des ASD: „BBS_BS _6.6.2006/Autor: Riez, Uwe; Firma FHH“  –  mit  dem  Titel:  „Warum  ist  die  Neuausrichtung  des  ASD wichtig? ... ASD intern: Sozialpädagogik vs. Management und Verwaltung“
2.    Broschüre  des  Vereins  für  Kommunalwissenschaft  e.V.  vom  3./4. April 2008 mit dem Titel „Konzepte der Personalbemessung u. Qualitätsstandards  des  ASD“.  Dr.  H.  Wiedermann  stellte  dort  in  Berlin das  Eingangs-  und  Fallmanagement  als  Organisationsprinzip  (wie
es  seinerzeit  schon  in  Harburg  praktiziert  wurde  und  seither  nur unwesentlich verändert ist) als richtungsweisend vor. Schon damals gab es für das BA Harburg und die BSG erkennbare Überlastungsprobleme mit diesem Modell (siehe Seite 47/48) – weshalb 30 Stellen neu für den ASD hamburgweit in die jeweiligen Personalbudgets der Bezirksämter aufgenommen wurden.
3.    Die   Fachbehörde   BSG   und   das   Bezirksamt   Mitte   haben   am 12.4.2010 ihren Streit über die Bewertung der Vorgänge anlässlich des Todes eines Kleinkindes Lara-Mia beigelegt. Das Kind war trotz der  politischen  Versprechung:  „Hamburg  schützt  seine  Kinder“  in  öffentlicher Betreuung verstorben. Grundlage für die jetzt getroffene Einigung  war  eine  gemeinsame  Feststellung,  in  der  die  lange  bekannten „Regeln der Kunst“ bekräftigt werden. Die Arbeitsbelastungen und die damit verbundenen Überlastungsanzeigen im ASD wurden in dieser Vereinbarung aber nicht berücksichtigt.
4.    Drs. 19/5144 vom 19.2.2010, „Sozialräumliche Angebotsentwicklung der Jugend- und Familienhilfe zur Vermeidung von Hilfen zur Erziehung – Stand der SAE-Projekte in Hamburg“
5.    Drs. 19/5682 vom 16.3.2010, „Was haben der Erste Bürgermeister und Sozialsenator Wersich nach Hilferufen, Warnungen und Protesten der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) getan?“
6.    Infobrief 1 und 2 der BSG zur Neuausrichtung des Hamburger ASD durch die Staatsrätin Dr. A. Kempfert vom April 2010
7.    Jahresbericht 2009 der Bezirksämter zum Kinderschutz

Diese Vielzahl an Information über den ASD in der letzten Zeit geben Veranlassung,  die  Situation  dort  mit  Fragen  zu  dem  begonnenen  Neuorganisati-
ons-Prozess zu begleiten und eine Große Anfrage zu stellen.

Wir fragen den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier