Die Plangenehmigung für die Fernwärmeleitung wurde für sofort vollziehbar erklärt. Nach § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung darf nur dann die sofortige Vollziehbarkeit schriftlich angeordnet werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse den Sofortvollzug rechtfertigt. Mehr...
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 24. Juni 2009 der Firma Vattenfall Europe Wärme AG für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeleitung zur Auskoppelung von Fernwärme des Kohlekraftwerks Moorburg eine Genehmigung erteilt. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Mehr...