Anfang Juni 2008 wurde für die deutschen Seehäfen ein Tarifvertrag abgeschlossen, der die rechtsverbindlichen Unterschriften der zuständigen Tarifvertragsparteien, der Gewerkschaft ver.di und des Unternehmerverbandes ZDS, trägt. Bestandteil dieses gütigen Tarifvertrages ist u.a. eine Vorteilsregelung für Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, die in Form einer "Erholungsbeihilfe" gewährt wird.
Im Gegensatz zu den beiden anderen großen Hafenunternehmen Eurogate und dem
Gesamthafenbetrieb, die diesen Tarifvertrag ohne Beanstandung umsetzen, hat der
Vorstand der Hamburger Hafen und- Logistik AG (HHLA) eine Klage eingereicht
um die Vorteilsregelung rechtlich prüfen zu lassen.
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