8. Dezember 2008

Finanzierung von „Hamburg Energie“ im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 (DS 19/1745)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/1745
19. Wahlperiode 08.12.08

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn, Dr. Joachim Bischoff,
Wolfgang Joithe-von Krosigk (Fraktion DIE LINKE) vom 08.12.08

Betr.: Stadtwerke (1): Finanzierung von „Hamburg Energie“ im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010

Umweltsenatorin Anja Hajduk kündigte am 30.09.2008 bei Bekanntgabe der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg an, Hamburg werde einen eigenen Energieversorger mit dem Namen „Hamburg Energie“ gründen. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.11.2008 erklärten die Vertreterinnen und Vertreter des Senats laut Protokoll, „Hamburg Wasser sei mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt worden“. Außerdem nahmen sie zu Mitteln im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 Stellung bezüglich Konzeptionserstellung selbst (Frage 2), bezüglich Beratung hinsichtlich der Konzeption (Fragen 3 a) bis d)), bezüglich rechtlicher und energiewirtschaftlicher Betrachtungen hinsichtlich der Netze (Frage 4 a) bis c)) und ergänzten diese
Stellungnahmen in einer Pressemitteilung vom 3. Dezember 2008 zu den Mitteln für Prüfungs- und Beratungsprozesse hinsichtlich des Ausbaus eigener Erzeugungskapazitäten (Frage 5 a) und b).

Die Umweltsenatorin bestätigte in der Sitzung des Haushaltsauschusses vom 05.12.2008 die grundsätzliche Trennung dieser unterschiedlichen Mittelbedarfe und kündigte bezüglich der in der Pressemitteilung genannten Mittel eine Zuprotokollgabe an, in welchem Haushaltstitel sie eingestellt seien.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
(Um getrennte Beantwortung sämtlicher Fragen wird gebeten. Ebenfalls wird darum gebeten, nicht auf noch ausstehende Drucksachen zu verweisen.)

  1. Wie finanziert Hamburg Wasser die Konzeptionserstellung und in welcher Höhe werden voraussichtlich Kosten dafür bei dem Unternehmen Hamburg Wasser selbst anfallen? (Bitte listen Sie gegebenenfalls die verschiedenen Finanzierungsquellen auf. Bei mangelnder Konkretisierungsmöglichkeit geben Sie bitte jeweils einen Kosten- beziehungsweise Finanzierungsrahmen an.)
  2. Weiter erklärten die Vertreterinnen und Vertreter des Senats in der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.11.2008 laut Protokoll in Bezug auf die Erarbeitung eines Konzepts, „ein Haushaltstitel sei dafür noch nicht bereitgestellt worden, man müsse die Entwicklung abwarten“. Was genau ist mit dieser „Entwicklung“ gemeint und was sind die Bedingungen, bei deren Eintritt der Bedarf für einen Haushaltstitel beziehungsweise eine andere etatrelevante Maßnahme gegeben wäre? (Bitte erläutern Sie den Begriff, stellen die gegebenenfalls zu erwartenden verschiedenen Szenarien dar und benennen dabei die möglichen haushaltsrelevanten Maßnahmen.)
  3. Weiter erklärten die Vertreterinnen und Vertreter des Senats in derselben Sitzung laut Protokoll, „eventuell notwendige Mittel für Beratung seien, wenn überhaupt, in einer geringen Höhe nötig“.
    a) Was bedeutet „in geringer Höhe“? (Bitte beziffern Sie einen Rahmen.)
    b) Wo sind die eventuell notwendigen Mittel für Beratung eingestellt beziehungsweise wo sollen sie eingestellt werden? (Bitte nennen
    Sie Titel und Ansatz.)
    c) In welchem Umfang sind in diesem Ansatz (siehe vorherige Frage) die eventuell notwendigen Mittel für Beratung vorgesehen? (Bei
    mangelnder Konkretisierungsmöglichkeit beziffern Sie bitte einen Rahmen.)
    d) Wenn diese eventuell notwendigen Mittel für Beratung aus dem Ansatz in Höhe von 25 Millionen für 2009 beziehungsweise für 2010 zum Titel 6000.971.01 „Klimaschutzkonzept“ des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 geleistet werden sollen, werden diese Mittel dann im Wege einer Nachbewilligung zum Titel oder auf andere haushaltsrelevante Weise kompensiert oder müssen diese Mittel ersatzlos aus dem genannten Ansatz für 2009 beziehungsweise für 2010 geleistet werden? (Bitte beschreiben Sie  gegebenenfalls die Art und Höhe der Kompensation.)
  4. Weiter erklärten die Vertreterinnen und Vertreter des Senats in derselben Sitzung zur Frage, inwieweit die Netze von Stadtwerken betrieben werden könnten, „seien rechtliche und energiewirtschaftliche Betrachtungen erforderlich“ und „dafür seien auch im Klimaschutzprogramm Mittel vorgesehen“.
    a) Ist mit „im Klimaschutzprogramm“ der Titel 6000.971.01 „Klimaschutzkonzept“ des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 im Ansatz
    für 2009 gemeint oder ein anderer Ansatz? (Bitte nennen Sie gegebenenfalls den anderen Ansatz.)
    b) In welchem Umfang sind in diesem oder dem anderen Ansatz (siehe vorherige Frage) Mittel für die rechtlichen und energiewirtschaftlichen Betrachtungen vorgesehen? (Bei mangelnder Konkretisierungsmöglichkeit beziffern Sie bitte den Rahmen.)
    c) Werden diese Mittel für die rechtlichen und energiewirtschaftlichen Betrachtungen im Wege einer Nachbewilligung zum Titel oder auf andere haushaltsrelevante Weise kompensiert oder müssen diese Mittel ersatzlos aus dem Ansatz von 25 Millionen für 2009 beziehungsweise 2010 zum Titel 6000.971.01 „Klimaschutzkonzept“ des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 oder dem anderen Ansatz (siehe Frage 4 a) geleistet werden? (Bitte beschreiben Sie gegebenenfalls die Art und Höhe der Kompensation.)
  5. In seiner Pressemitteilung vom 3. Dezember 2008 erklärte der Senat in Bezug auf den Ausbau eigener Erzeugungskapazitäten in Hamburg für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativen Energien: „Die für entsprechende Prüfungs- und Beratungsprozesse nötigen Mittel sind in den Haushalt 2009/2010 eingestellt“.
    a) In welchem Umfang sind in dem Titel, der zu Protokoll gegeben werden wird, Mittel für die entsprechenden Prüfungs- und Beratungsprozesse vorgesehen? (Bei mangelnder Konkretisierungsmöglichkeit beziffern Sie bitte den Rahmen.)
    b) Wenn diese Mittel für die entsprechenden Prüfungs- und Beratungsprozesse im Ansatz in Höhe von 25 Millionen für 2009 beziehungsweise für 2010 zum Titel 6000.971.01 „Klimaschutzkonzept“ des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 eingestellt sein sollten, werden diese Mittel im Wege einer Nachbewilligung zum Titel oder auf andere haushaltsrelevante Weise kompensiert oder müssen diese Mittel ersatzlos aus dem genannten Ansatz für 2009 beziehungsweise für 2010 geleistet werden? (Bitte beschreiben Sie gegebenenfalls die Art und Höhe der Kompensation.)
  6. Sind darüber hinaus weitere „Hamburg Energie“ betreffende Mittel im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 eingestellt?
    a) Wenn ja, welche?
    b) Wenn ja, in welchem Titel und in welchem Umfang sind Mittel vorgesehen? (Bei mangelnder Konkretisierungsmöglichkeit beziffern
    Sie bitte den Rahmen.)
    c) Wenn diese weiteren Mittel im Ansatz in Höhe von 25 Millionen für 2009 beziehungsweise für 2010 zum Titel 6000.971.01 „Klimaschutzkonzept“ des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 eingestellt sind, werden diese Mittel im Wege einer Nachbewilligung zum Titel oder auf andere haushaltsrelevante Weise kompensiert oder müssen diese weiteren Mittel ersatzlos aus dem genannten Ansatz für 2009 beziehungsweise für 2010 geleistet werden? (Bitte beschreiben Sie gegebenenfalls die Art und Höhe der Kompensation.)
  7. Wenn sich nach einer der Fragen 3 d), 4 c), 5 b) und 6 c) ergeben sollte, dass die eventuell notwendigen Mittel für Beratung und/oder rechtliche und energiewirtschaftliche Betrachtungen und/oder die für die entsprechenden Prüfungs- und Beratungsprozesse nötigen und/oder weitere „Hamburg Energie“ betreffende Mittel ersatzlos aus dem Ansatz in Höhe von 25 Millionen für 2009 beziehungsweise für 2010 zum Titel 6000.971.01 „Klimaschutzkonzept“ des Haushaltsplan-Entwurfs 2009/2010 geleistet werden, wie hoch ist die Gesamtsumme, die danach für das Projekt Hamburg Energie aus dem Titel „Klimaschutzkonzept“ geleistet wird? (Bitte nach Ansatzjahren aufschlüsseln.)
  8. Weiter erklärten die Vertreterinnen und Vertreter des Senats in der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.11.2008: „Stromangebote sollen am Markt wirken und werden nicht etatisiert“. Was ist mit der Formulierung „am Markt wirken“ gemeint? (Bitte genauen Mechanismus ausführen und erläutern, wie daraus folgt, dass deswegen kein Etatansatz nötig ist.)

und die Antwort des Senats:

16. Dezember 2008

Antwort des Senats
auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk

- Drucksache 19/1745 -

Zu 1.:

Die Kosten werden innerhalb von Hamburg WASSER auf einem separaten Kostenträger gesammelt und nach Gründung HAMBURG ENERGIE in Rechnung gestellt.

Zu 2.:

Der Haushaltstitel ist mittlerweile eingerichtet.

Zu 3. a) bis 3. d):

Die Mittel für Beratung sind im Titel 6000.971.01 in Höhe von bis zu 413.900 € für das Jahr 2009 veranschlagt (Haushaltsplan 2009/2010, Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012, Anlage 2, Ziffer II. 1. a). Eine Kompensation ist weder erforderlich noch vorgesehen.

Zu 4. a) bis 4. c):

Es handelt sich um den in der Antwort zu 3. a) bis 3. d) beschriebenen Mittelansatz.

Zu 5. a) und 5. b):

Die entsprechenden Mittel sind im Titel 6000.971.01 in Höhe von bis zu 500.000 € für das Jahr 2009  veranschlagt (Haushaltsplan 2009/2010, Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012, Anlage 2, Ziffer II. 2. g). Eine Kompensation ist weder erforderlich noch vorgesehen.

Zu 6.:

Nein.

Zu 6. a) bis 6. c):

Entfällt.

Zu 7.:

Siehe Antwort zu 3. a) bis 3. d). Die in der Antwort zu 5. a) und 5. b) genannten Mittel gehören nicht zum Projekt Hamburg Energie.

Zu 8.:

Das genannte Strom-Angebot soll durch ein noch zu gründendes Unternehmen am Markt platziert werden und sich durch die Vertriebserlöse refinanzieren. Dies bedingt keinen Etatansatz im Haushaltsplan der FHH. Die Finanzansätze gehen in den Wirtschaftsplan des Unternehmens ein.