Auch in diesem Jahr haben Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr das Abitur gemacht haben, das Büchergeld nicht bezahlt. Vielen von ihnen wurde nun damit gedroht, dass sie weder ihre Abiturnote erfahren, noch das Original ihres Abiturzeugnisses erhalten – bis sie das Büchergeld gezahlt haben.
Wir fragen den Senat:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Aussage getätigt?
2. Hat die Behörde Kenntnis davon und/oder den Schulleitungen und/oder den Lehrerinnen und Lehrern eine entsprechende Anweisung gegeben, diesen Zusammenhang zu konstruieren?
3. Da es laut der Initiative „Eltern gegen Büchergeld“ diese Vorkommnisse auch im letzten Jahr gegeben hat: Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, damit die jungen Erwachsenen, die in der Regel noch kein eigenes Einkommen verfügen, die ihnen zustehenden Auskünfte und Dokumente erhalten?