Die ersten Mülltransporte aus der seit Monaten vom Abfallchaos geplagten Region Kampanien sind in Hamburg eingetroffen. In der Drs. 19/231 erklärte der Senat, dass ausschließlich Siedlungsabfälle der Abfallschlüssel 190501 (nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen) und 200301 (gemischte Siedlungsabfälle) in der Müllverbrennungsanlage Borsigstraße GmbH (MVB) entsorgt würden.
In einigen Mülllieferungen aus Italien wurde laut BBC-Informationen eine bis zu 80-fach erhöhte Radioaktivität gemessen, so der Nachrichtensender N24.
Obwohl der Senat erklärt hat (siehe Drs. 19/231), dass radioaktiver Abfall nicht verbrannt werden darf, wurde am 03.06.08 der eingetroffene strahlen-belastete Müll laut Presse sofort verbrannt.
Neben der zivilrechtlichen Verpflichtung ist der Antragsteller nach EG-Ver-ordnung gehalten, Abfälle auf eigene Kosten zurückzunehmen, sofern die Lieferung nicht der vereinbarten Qualität entspricht (Artikel 22 und 23 der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 sowie § 8 Abfallverbringungsgesetz), so der Senat (siehe Drs. 19/231).
Wie NDR 90,3 berichtete, soll die Hamburger Stadtreinigung (SRH) Italien aufgefordert haben, die Extrakosten für die Entsorgung des kontaminierten Mülls zu übernehmen.
Zu den Fragen der Abgeordneten Dora Heyenn und den Antworten des Senats