Der Bundesrechnungshof wie die Landesrechnungshöfe haben in einer großen Anzahl von Erhebungen festgestellt, dass es zahlreiche Probleme beim Vollzug der Steuererhebung gibt. Zugespitzt hat der Bundesrechnungshof festgehalten: der gesetzmäßige und gleichmäßige Vollzug der Steuergesetze sei in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gewährleistet.
So wird in der Bundestagsdrucksache 16/3200 Nr. 57 festgehalten: Einkunftsmillionäre unterlagen im Prüfungszeitraum einer jährlichen Prüfungs-quote von nur 15 Prozent. Mehrergebnisse betrugen durchschnittlich 135.000 Euro. Prüfungsquoten in den einzelnen Ländern reichten im Jahr 2004 von 10 bis 60 Prozent, obwohl die bundeseinheitliche VO mindestens eine jährli-che Außenprüfung vorschreibt.
Zu den Fragen der Abgeordneten Bischoff und Heyenn und die Antworten des Senats