Bezirksversammlung
Hamburg Mitte Drucksache 19/36/08
19. Wahlperiode 08.05.2008
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sandra Clemens und der Fraktion (Die Linke.) vom 29.04.2008
und Antwort des Bezirksamtes
Betr.: Baumfällarbeiten in der Smidtstraße.
Anfang März diesen Jahres wurden in der Smidtstraße sechs alte Platanen gefällt. Auf Anfrage der Eheleute Scholz an die ausführenden Mitarbeiter erfuhren die Anwohner, dass die Bäume zum Teil von Pilzbefall betroffen seien und dass ”wahrscheinlich” Beschwerden einzelner Bewohner über mangelnden Lichteinfall in ihren Wohnungen vorgelegen hätten.
Die Anwohner stellen nicht das Absägen morscher Äste in Abrede, wohl aber das Fällen ganzer Bäume. Ein Schreiben zur Aufklärung des Vorganges an das Fachamt Management f.d. öffentlichen Raum ist bisher unbeantwortet geblieben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt und die zuständigen Stellen der Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Auf wessen gutachterlicher Grundlage wurde der Pilzbefall in einem Umfange festgestellt, der aus Sicht der Verwaltung das entfernen ganzer Bäume rechtfertigt?
Der Pilzbefall war nicht der Grund für die Baumfällungen, sondern die Begründung für den starken Rückschnitt der verbliebenen Bäume.
2. Inwieweit sind Ihre Mitarbeiter vor Ort fachlich qualifiziert, ggf. diagnostizierten Befall zu erkennen und durch gezielte geringstmögliche Ausdünnung zu beheben?
Der zuständige Revierleiter bildet sich ständig fort. Die ausführende Firma bildet ihre Mitarbeiter auch ständig weiter.
3. Sind Ihre Mitarbeiter mit den Grundlagen schonender forstwirtschaftlicher Gestaltung und deren Anwendung vertraut?
Da es sich bei den Bäumen um Bestandteile des Straßenbegleitgrüns handelt und nicht um einen Forstbestand, sind hier andere Kriterien für die Verkehrssicherheit anzusetzen. Diese Kriterien gelten nach diversen BGH-Urteilen auch für Forstbäume im näheren Straßenbereich.
4. Wer entscheidet in diesem oder ähnlich gelagerten Fällen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit über den Vollzug von Einzelinteressen (Lichteinfall in Wohnungen), die dem Gemeinwohl eklatant entgegenstehen und das Gesicht des gesamten Quartiers nicht unerheblich verändern?
Aufgrund von mehrjährigen Beschwerden diverser direkt betroffener Anwohner wurde mit einer Inaugenscheinnahme eine Güterabwägung vom Revierleiter und vom Leiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes vorgenommen. Die Abwägung hat ergeben, dass diese sechs Bäume zu fällen und durch kleinere Bäume zu ersetzen sind.
5. Wer ist dafür verantwortlich, dass der starke Efeubewuchs an den in Frage kommenden Bäumen, der diese durch Lichtentzug schwächt, über Jahrzehnte hingenommen wurde?
Es ist unschädlich, wenn sich Efeu am Baumstamm und an den Ästen befindet, da nach neuesten Erkenntnissen die Assimilation der Bäume in den Blättern stattfindet und diese naturgemäß nicht am Stamm sitzen, sondern an den Zweigen in der äußeren Peripherie der Baumkrone. Aus diesem Grund konnten die Fachleute der früheren Gartenbauabteilung und des jetzigen Fachamtes Management des öffentlichen Raumes den Efeu ungehindert wachsen lassen, ohne einen Lichtentzug sowie eine verschattete Krone befürchten zu müssen.