In seinem Urteil vom 3. April 2008 stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall "Rüffert" fest, dass das niedersächsische Landesvergabegesetz (NLvG) mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist.
Aufgrund dieses Grundsatzurteils des EuGH ist es zukünftig verboten, öffentliche Aufträge an die Einhaltung von bestimmten sozialen Standards zu binden.
Wir fragen den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache "Rüffert" im Hinblick auf das Hamburgische Vergabegesetz?
2. Hält sich der Senat auch nach dem Rüffert-Urteil an das Landesvergabegesetz?
3. Auf welche Weise will der Senat bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein möglichst hohes Maß an Transparenz, Wettbewerb und sozialer Ausgewogenheit bei einem möglichst geringen Bürokratieaufwand realisieren?
4. Wie beurteilt der Senat die Zweckmäßigkeit der Aufnahme einer Regelung in ein
entsprechendes Gesetz, wonach der Bieter zu erklären hat, welchen Personalstamm er selbst unterhält?
5. Wie beurteilt der Senat die Zweckmäßigkeit der Aufnahme einer Eigenerklärung vor, in welcher der Bieter erklärt, dass er in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen eines Korruptionsdeliktes verurteilt wurde und gegenwärtig ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen ihn nicht anhängig ist (Korruptionsregister)?
6. Wie beurteilt der Senat die Zweckmäßigkeit von Tariftreuekontrollen durch
Sonderkommissionen bestehend aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und öffentlichen Auftraggebern ein, die nicht nur die Lohnunterlagen prüfen, sondern auch die Beschäftigten vor Ort befragt können?
7. Wie will der Senat in Zukunft verhindern, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Dumpinglöhne gezahlt werden?
8. Teilt der Senat die in der politischen Diskussion verbreitete Ansicht, dass durch das Rüffert-Urteil zugleich auch die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie in Deutschland sukzessive ausgehöhlt wird?
9. Ist das EuGH-Urteil Gegenstand von Beratungen zwischen den Sozialsenatoren/-minister/innen der Länder?
10. Inwieweit sind Senat wie auch ggf. die Sozialsenatoren/-minister/-innen der anderen
Bundesländer der Auffassung, dass die Konsequenz aus diesem EuGH-Urteil nur sein kann, dass in Deutschland kein Weg an einen gesetzlichen Mindestlohn vorbeiführt?
11. Hält es der Senat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen nicht auch für dringend angebracht, endlich entsprechende Initiativen im Bundesrat zu ergreifen, um einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland zu verankern?