27. November 2008

Betr.: Zur Abgrenzung von kurzfristigen Aufenthaltsverboten und Platzverweisen - DS 19/1673

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/1673
19. Wahlperiode 27.11.08

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.11.08

Betr.: Zur Abgrenzung von kurzfristigen Aufenthaltsverboten und Platzverweisen

Mit dem Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg wurde in § 12 b Absatz 2 HmbSOG die Möglichkeit normiert, Aufenthaltsverbote zu verhängen. Daneben besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Platzver-weises nach § 12 a HmbSOG.
Aus der Antwort des Senats auf die Große Anfrage (Drs.19/848) geht hervor, dass seit Inkrafttreten der Novellierung (zweites Halbjahr 2005 bis erstes Halbjahr 2008) von den insgesamt erteilten 56.788 Aufenthaltsverboten in 80 Fällen Aufenthaltsverbote für die Dauer von sechs Monaten verhängt wur-den. In allen übrigen Fällen wurden Aufenthaltsverbote im Zeitraum von zwei Stunden bis sechs Monate erlassen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

  1. Wie viele kurzfristige Aufenthaltsverbote von mehreren Stunden bis maximal zwei Tage wurden seit Inkrafttreten der Novellierung erteilt? Bit-te aufschlüsseln nach den einzelnen Jahren.
  2. Der Senat erklärt in der Großen Anfrage (Drs. 19/848, Seite 6) zur Abgrenzung von Aufenthaltsverbot und Platzverweis, dass die jeweilige Maßnahme abhängig von der konkreten Situation und der Beurteilung des Einzelfalls erteilt wird. Wie stellt der Senat sicher, dass hier nicht willkürlich vorgegangen wird, insbesondere im Hinblick auf die wesent-lich schärfere Sanktion des Verstoßes gegen ein Aufenthaltsverbot?
  3. Enthält die PDV 350 Dienstanweisungen im Hinblick auf die Frage, wann ein kurzfristiges Aufenthaltsverbot beziehungsweise wann ein Platzver-weis zu erteilen ist?
  4. Wann soll danach ein kurzfristiges Aufenthaltsverbot erteilt werden und wann ein Platzverweis?
  5. Worin besteht die Notwendigkeit, ein kurzfristiges Aufenthaltsverbot zu erteilen, wenn gleichzeitig die Möglichkeit besteht, einen Platzverweis zu erteilen?