27. November 2008

Datenerhebung durch Observation (DS 19/1674)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/1674
19. Wahlperiode 27.11.08

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 27.11.08

Betr.: Datenerhebung durch Observation

§ 9 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) ermöglicht die Erhebung personenbezogener Daten durch Observation. Dabei knüpft die Ermächtigungsnorm die Eingriffsbefugnisse zum einen an das Vorliegen einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr. Darüber hinaus ist eine Observation laut § 9 Absatz 1 Nummer 2 aber auch im Vorfeld zulässig, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden und die Daten zur vorbeugenden Bekämpfung dieser Straftaten erforderlich sind“.

Durch das Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg wurde § 9 zudem um den Absatz 5 ergänzt. Dieser ermöglicht den Einsatz neuartiger Observationsmethoden wie beispielsweise das sogenannte GPS (Global Positioning System).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

  1. Wie viele Observationen wurden von der Polizei seit 2006 auf der Grundlage von § 9 Absatz 1 Nummer 1 PolDVG angeordnet? Bitte jeweils nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.
  2. Wie viele Observationen wurden in demselben Zeitraum auf der Grundlage von § 9 Absatz 1 Nummer 2 angeordnet?
  3. Observationen auf der Grundlage von § 9 Absatz 1 Nummer 2 PolDVG setzen voraus, dass Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1 Absatz 4 PolDVG begehen werden. Wegen welcher erheblichen Straftaten erfolgte die Observation in den nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 PolDVG angeordneten Fällen?
  4. Wie häufig wurde in den Fällen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 die Observation von Kontakt- und Begleitpersonen angeordnet?
  5. Welche technischen Mittel wurden auf der Grundlage des § 9 Absatz 5 zu Observationszwecken eingesetzt?
  6. In wie vielen Fällen wurden technische Mittel eingesetzt?