17. November 2008

Betr.: Unterrichtung des Verfassungsschutzes über die Genehmigung von Infoständen - DS 19/1428

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 19/1428
19. Wahlperiode 31.10.08

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 31.10.08

Betr.: Unterrichtung des Verfassungsschutzes über die Genehmigung von Infoständen sowie Gefahrenprognosen aufgrund von Aufrufen zu Demonstrationen in Gorleben vom 8. bis 10. November 2008

Mit Bescheid vom 30. Oktober 2008 hat das Zentrum für Wirtschaftsförde-rung, Bauen und Umwelt des Bezirksamts Bergedorf eine Erlaubnis zur Son-dernutzung von Wegeflächen für einen Informationsstand der Partei DIE LINKE in Bergedorf am 1.11.2008 auf dem Fleetplatz gemäß § 19 Absatz 1 HWG erteilt.
Ausweislich des E-mail-Verteilers ist die Genehmigung an das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg mit der E-Mail-Adresse ermittlung@verfassungsschutz.hamburg.de übersandt worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wurden die Bezirksämter von der Innenbehörde angewiesen, Erlaubnis-se zur Sondernutzung von Wegeflächen dem Verfassungsschutz mitzu-teilen?
a) Wenn ja, welche Bezirksämter?
b) Wenn ja, welche Erlaubnisse?
c) Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
d) Wenn nein, warum wurde der oben genannte Bescheid an das Lan-desamt für Verfassungsschutz übersandt?
2. Wie viele Informationsstände sind seit 2001 von den Bezirksämtern genehmigt worden? Bitte differenziert nach Bezirksämtern und Jahren sowie folgenden Organisationen:
a) Parteien,
b) Gewerkschaften,
c) Vereine,
d) Bürgerinitiativen,
e) Einzelpersonen,
ausweisen.
3. Welche dieser genehmigten Informationsstände wurden von den Bezirksämtern dem Verfassungsschutz gegenüber angezeigt? Bitte dif-ferenziert nach den Buchstaben 2. a) bis 2. e) ausweisen.
4. Sollten die Fragen zu 2. und 3. in der zur Bearbeitung der Kleinen Anfra-ge zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden können, bit-ten wir um die Beantwortung und Aufschlüsselung der oben stehenden Fragen zu 2. und 3. für jeden Monat einzeln seit Januar 2008.
5. Innensenator Ahlhaus hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzbe-richts 2007 auf der Pressekonferenz erklärt, dass weder die Partei DIE LINKE noch die Bürgerschafts- und Bezirksfraktionen der LINKEN vom Verfassungsschutz überwacht werden. Welche Konsequenzen wurden aus dieser Ankündigung innerhalb des Verfassungsschutzes, bei den Behörden und den Bezirksämtern hieraus gezogen?
6. In der „Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschrän-kung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport“ (Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg) steht unter dem Punkt „2. Gefahrenprognose (…) Derzeitige Erkenntnis-se: (…) Auch DIE LINKE (www.dielinke-bergedorf.de) wirbt für die bun-desweite Demo am 8. November in Gorleben.“
a) Ist es richtig, dass sowohl DIE LINKE als auch Bündnis 90/Die Grü-nen zur Demonstration am 8. November in Gorleben aufrufen?
b) Resultiert die Weiterleitung des Bescheids über die Genehmigung des Informationstisches an das Landesamt für Verfassungsschutz aus der Zitierung der Partei DIE LINKE Bergedorf in der Gefahren-prognose der Allgemeinverfügung?
7. Ist der Aufruf zur Demonstration am 8. November 2008 unter dem Slo-gan „Vom 8. bis 10. November gegen Atomkraft demonstrieren, mit gewaltfreien Aktionen den Castor stoppen!“ ein Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

und die Antwort des Senats

11. November 2008 (Abschrift)

Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider Drucksache 19/1428

Zu 1. a) bis 1. c):

Nein.

Zu 1. d):

Mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Bezirksämter ersucht, das LfV in die Verteilerliste über Info-Stände aufzunehmen (§ 19 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG)). Hintergrund für dieses Ersuchen war die Erfahrung, dass Informationen über die Anmeldung von Informationsständen zuvor nur unvollständig oder mittelbar (über die Polizei) an das LfV übermittelt wurden.

Informationsstände werden grundsätzlich zu verschiedensten Themen von unterschiedlichen Gruppierungen oder Einzelpersonen angemeldet. Für die Aufgabenerfüllung des LfV ist die Kenntnis darüber nicht nur erforderlich, wenn die Anmelder extremistische Bestrebungen verfolgen, sondern auch, wenn Störungen durch Extremisten zu befürchten sind. Gemäß § 19 Absatz 5 HmbVerfSchG werden die von den Bezirksämtern übermittelten Hinweise vom LfV daraufhin überprüft, ob sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Andernfalls werden sie vernichtet.

Zu 2.bis 4.:

Die zu 2. erfragten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die von den Bezirksämtern im Einzelnen übermittelten Angaben zu den Fragen 3 und 4 sind in der Anlage aufgeführt.

Zu 5.:

Am 1. Mai 2008 wurde die Beobachtung des Landesverbandes der Partei „DIE LINKE“ durch das LfV eingeschränkt, da die Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen nicht mehr hinreichend waren. Seitdem werden nur noch revolutionär-marxistische Gliederungen innerhalb der Partei beobachtet.

Zu 6. a) und 7.:

Die Fragen betreffen Sachverhalte im Zusammenhang mit geplanten Versammlungen in Niedersachsen und liegen damit außerhalb des Verantwortungsbereiches des Senats.

Zu 6. b):

Nein.