7. Oktober 2008

Drucksache 19/1180: Betr.: Lässt der Senat Hartz IV-Kinder weiterhin im Stich?

Der Kinderladen Tüdelband e.V. in der Lippmannstraße ist ein Elternverein im Schanzenviertel, der eine Kita (Gutscheinsystem) mit drei Kindergruppen betreibt.

Seit Jahren bietet der Kinderladen Tüdelband e.V. Kinderreisen für Kinder im Elementaralter als pädagogisches Regelangebot an. Die Reise, die in die-sem Jahr vom 13. bis 15. Mai zum Umweltthema „Woher kommt unsere Nah-rung“ für Kinder im Elementarbereich angeboten wurde, kostete 100 Euro. Die Fahrtkosten in Höhe von 20 Euro wurden vom Kinderladen übernommen. Die Kostenübernahme in Höhe von 80 Euro wurde für ein Elementarkind, dessen Eltern Hartz IV-Empfänger/-innen sind, bei der ARGE beantragt und abgelehnt, obwohl es einen Spezialfonds gibt, der für derartige Aufwendun-gen Geld zur Verfügung hat

Gemäß § 23 SGB II (abweichende Erbringung von Leistungen) ist es mög-lich, im Einzelfall von der Regelleistung abweichende Leistungen für Hilfsbe-dürftige zu erbringen. Hierunter können auch Kinderreisen fallen, vor allem wenn sie als pädagogisches Regelangebot stattfinden. Sie können zur seeli-schen Stabilität von Kindern beitragen, deren Eltern auf Hartz IV angewiesen sind. Sie können zur Erholung beitragen, wenn es eine familiäre Belastungs-situation gibt. Es ist unverzichtbar, dass unabhängig vom Geldbeutel der Eltern Kinder an diesen Reisen teilnehmen können.
Gemäß den Bildungsempfehlungen des Senats soll in Hamburg garantiert werden, dass Kinder bei unterschiedlichen Voraussetzungen dennoch glei-che Bildungschancen garantiert bekommen. Auch die weiteren Ausführungen der Bildungsempfehlungen geben Aufschluss darüber, dass pädagogische Kinderreisen im Elementaralter von der Stadt übernommen werden müssen.

Dies vorweg gestellt, fragen wir den Senat:
1. Wie viele Anträge haben die ARGE in den vergangenen acht Jahren bearbeitet, in denen Geld für Kinderferienreisen beantragt wurde?
2. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt, wie viele abgelehnt?
3. Welche Kriterien legen die ARGE für Zuschüsse dieser Art zugrunde?
4. Wie läuft konkret das Antragsverfahren?
5. Wer ist antragsberechtigt?
6. Welche konkreten Auswirkungen haben die Bildungsempfehlungen, wenn sie nicht dazu führen, dass Kinderreisen als pädagogisches Regelangebot durch den Spezialfonds der ARGE übernommen werden?
7. Zieht der Senat die Möglichkeit in Betracht, den Spezialfonds aufzustocken, damit Kinder, deren Eltern Hartz IV-Empfänger/-innen sind, an die-sen Kinderreisen teilnehmen können?
8. Wenn ja, wann wird der Fonds aufgestockt?
9. Welche Höhe hat der Spezialfonds in den letzten Jahren jeweils gehabt? Bitte die letzten fünf Jahre angeben.
10. Wie viele Schulreisen/Klassenfahrten wurden bei den ARGE in den letzten acht Jahren beantragt, wie viele davon genehmigt?

Die Antwort des Senats Siehe Drs. 19/1167.