Am 25.9.08 eröffnete in der HSH-Nordbank-Passage ein Geschäft der Protex GmbH, das ausschließlich „Thor-Steinar“-Kleidung verkauft. Diese Marke wird im Umfeld der Neonazi-Szene produziert und vertrieben, sie bedient sich völkischer Symbolik mit NS-Bezug, dient als Erkennungsmerkmal und erfreut sich in der rechten Szene größter Beliebtheit. Der HSV z.B. hatte deshalb vor genau einem Jahr aufgrund der Empfehlung der Expertengruppe des DFB „Für Toleranz gegen Rassismus und Diskriminierung“ beschlossen, Zuschauern, die „Thor-Steinar“-Kleidung tragen, den Zugang zur HS-Nordbank-Arena zu verwehren.
Der Laden konnte nach Aussagen des Vermieters HSH Facility Management nur deshalb in der Passage eröffnet werden, weil der Mieter den Vermieter arglistig täuschte. Besorgt stellte das HSH Facility Management in einer Erklärung mit Datum 1.10.08 zur Situation nach Eröffnung des Nazi-Ladens in der HSH Nordbank-Passage fest, „dass eine ständige, latente Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der HSH Nordbank Shopping Passage und den umliegenden Straßen und Plätzen entstanden ist. (…) Diese Situation ist eindeutig auf den Einzug des Ladengeschäfts, das Mieter Meusel betreibt, zurückzuführen. (…) Aus Sicht des Center Managements ist diese Situation, die allen Beteiligten große Sorgen bereitet, auf eine Rechtslage zurückzuführen, wonach der Schutz eines Mieters in einer Ladenpassage de facto über den Schutz der anderen 30 Mieter und den Schutz der Besucher gestellt wird.“Tatsächlich erweist sich der Laden, wie von Seiten des Mieters offensichtlich auch beabsichtigt, seit der Eröffnung als Anziehungspunkt für Neonazis und als ständige Quelle der Provokation und Gefährdung sowohl der anderen Läden in der Passage, als auch der Passantinnen und Passanten, die hier ihren Geschäften und Besorgungen nachgehen wollen.Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:1. Warum sichert die Polizei nicht alleine den „Thor-Steinar“-Laden und ermöglicht damit zugleich den freien Zugang zu den anderen Einrichtungen in der Passage?
2. Immer wieder hinderte die Polizei Menschen daran, die Passage zu betreten, in der sich u.a. ein Gothic-Punk-Modeladen, der auch St.Pauli-Fan-Artikel (u.a. St.Pauli gegen Rechts-Artikel) verkauft, sowie ein „bunter“ Friseurladen befinden, die von entsprechend alternativ aussehendem Publikum frequentiert werden.
a. Nach welchen Kriterien bzw. Richtlinien sortiert die Polizei Besucherinnen und Besucher der Passage und verbietet bzw. „gewährt“ Zutritt?
b. Auf welcher Rechtsgrundlage führt die Polizei eine solche Aussortierung durch?
c. Welche Berücksichtigung finden bei einem solchen Konzept die schutzwürdigen Interessen der anliegenden Geschäfte, die aufgrund dessen z.T. erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen?
3. Trifft es zu, wie von Vertretern des Vermieters behauptet, dass die Polizei den Vermieter drängt, Kritikerinnen und Kritikern des Nazi-Ladens Hausverbot für die Passage zu erteilen?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
b. Trifft zu, dass die Hausverbote nicht schriftlich bestätigt werden, so dass kein Widerspruch eingelegt werden kann?
c. Trifft ferner zu, dass die Hausverbote zeitlich nicht befristet sind?
4. Trifft zu, dass die Polizei demgegenüber für potenzielle Kunden des „Thor-Steinar“-Ladens den Zutritt sichert und durchsetzt?
5. Wie viele Platzverweise hat die Polizei im Zusammenhang der Proteste gegen den Nazi-Laden seit dessen Eröffnung verhängt? Bitte nach Tagen aufschlüsseln.
a. Für welches Gebiet wurde jeweils der Platzverweis ausgesprochen?