30. September 2008

Schriftliche Kleine Anfrage: Betr.: Isebekkanal-Ufer (III)

Bezug nehmend auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 19/952 und 19/982 frage ich den Senat:

1. Wann genau hat die Kommission für Bodenordnung dem Verkauf der zusammen rund 3.360 m2 großen Flächen Kaiser-Friedrich-Ufer 28 a und Grindelberg 85 zugestimmt? Bitte das genaue Datum angeben.

2. Um welche Grundstücke geht es ganz konkret? Bitte anhand einer Karte veranschaulichen.

3. Wurden Anschreiben der Finanzbehörde an die anliegenden Eigentü-mer/-innen versendet mit der Information, dass die Grundstücke von der Kommission für Bodenordnung verkauft wurden?

a) Wenn ja, wann?

4. Welches Datum trägt der Beschluss der Kommission für Bodenordnung konkret zum Verkauf der Flächen Kaiser-Friedrich-Ufer 28 a und Grin-delberg 85?

5. Gibt es einen Vorvertrag mit dem Investor?

a) Wenn ja, enthält er eine Rücktrittsklausel?

b) Wenn ja, ist hierfür der 12. und/oder 14. September festgehalten worden?

6. Trifft es zu, dass die Freie und Hansestadt Hamburg die in den 1960er Jahren ausgestellten Leihverträge für mehrere Uferböschungsflächen am Isebekkanal in Mietverträge umwandeln will und bereits festgelegte Quadratmeterpreise dafür angeboten hat?

a) Wenn ja, wie hoch ist dieser Preis?

b) Wenn ja, welche Uferböschungsflächen wurden angeboten, und bei welchen Flächen wurden bereits Mietverträge abgeschlossen (jeweils Adresse und Flurstücksnummer)?

7. Wie viele Leihverträge wurden bereits in Mietverträge umgewandelt und um welche konkreten Flächen beziehungsweise jetzige vertragschlie-ßende Partei handelt es sich?

8.
Trifft es zu, dass der Senat die Rechtsaufassung vertritt, dass bestehen-de Leihverträge, die nicht in Mietverträge umgewandelt werden, nicht mehr gültig sind, sofern es zwischenzeitlich Änderungen bei den Ver-tragspartnerinnen und Vertragspartnern gegeben hat?

Die Antwort des Senats finden Sie Hier