15. April 2009

Hamburger Stadtreinigung und private Müllentsorger

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2800

19. Wahlperiode 15.04.09

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff (Fraktion DIE LINKE) vom 15.04.09

Betr.: Hamburger Stadtreinigung und private Müllentsorger

Die Stadtreinigung Hamburg ist als Anstalt des öffentlichen Rechts in einem Bereich tätig, der als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge betrachtet werden muss. Die ordnungsgemäße Müllentsorgung ist für Alltag, Leben und Gesundheit der Bürger/-innen von eminenter Bedeutung. Offensichtlich muss aber auch die Stadtreinigung bei ihrer Tätigkeit kontrolliert werden, wie verschiedene Müllskandale in den letzten Jahrzehnten anschaulich bewiesen haben.

In diesem Zusammenhang tauchen auf Hamburgs Straßen vermehrt Müllentsorgungsfahrzeuge auf, die ein privates Firmenschild tragen, mithin nicht zur Hamburger Stadtreinigung gehören. Insbesondere die Firma „Veolia“ ist als privates Entsorgungsunternehmen mit „Müllwagen“ in der Stadt unterwegs.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Fahrzeuge („Müllwagen“) hat die Hamburger Stadtreinigung zurzeit in Betrieb beziehungsweise im Fahrzeugpark?

2. Werden Fahrzeuge der Hamburger Stadtreinigung an private Unternehmen ausgeliehen? Wenn ja: Seit wann, wie viele, für welche Zeiträume und zu welchen Konditionen?

3. Unterhält die Hamburger Stadtreinigung zur Firma „Veolia“ geschäftliche Beziehungen? Wenn ja: Seit wann, auf welcher Grundlage, in welchem Umfang und zuwelchen Konditionen?

4. Wenn die Hamburger Stadtreinigung für die „hoheitliche Müllentsorgung“ zuständig ist, welche Bereiche decken dann private Entsorgungsunternehmen ab und in welchen Dimensionen? Welche Rolle spielt dabei konkret die Firma „Veolia“?

5. Wie hoch ist heute etwa der jeweilige Anteil der Stadtreinigung beziehungsweise der privaten Entsorger am gesamten Müllaufkommen der Stadt? Wie war das Verhältnis vor circa zehn beziehungsweise 20 Jahren?

6. Wenn die Müllentsorgung als ein Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge beziehungsweise als eine hoheitliche Aufgabe des Staates gesehen wird, wie verträgt sich das mit der anwachsenden Bedeutung privater Müllentsorger? Wo liegt die Grenze der Hamburger Stadtreinigung gegenüber privaten Entsorgern?

7. Angesichts der enormen Risiken und gesundheitsgefährdenden Potenziale im Zusammenhang mit dem Müll stellt sich die Frage, wie die öffentliche Hand die ordnungsgemäße Entsorgung seitens privater Firmen effektiv kontrolliert?

8. Hat es in den vergangenen zehn Jahren ordnungs- oder strafrechtlich relevante Vorfälle bei privaten Müllentsorgern gegeben?
Wenn ja: Wie viele und in welchem Umfang? Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Vergehen in den vergangenen zehn Jahren?

9. Welche Maßnahmen trifft der Hamburger Senat, um illegale Mülltransporte ins Ausland (zum Beispiel nach Afrika) zu verhindern? Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten etwaige Vergehen in den vergangenen zehn Jahren?

10. Gibt es Pläne, Aufgabenbereiche der Hamburger Stadtreinigung an andere Entsorgungsunternehmen zu übertragen?
Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus? Welche Rolle spielt dabei gegebenenfalls die Firma „Veolia“?

11. Gibt es Pläne, die Hamburger Stadtreinigung in einzelne Bereiche aufzusplitten beziehungsweise zu verselbstständigen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?

12. Gibt es Pläne, einzelne Teile der Hamburger Stadtreinigung oder gegebenenfalls auch den gesamten Betrieb in eine andere Gesellschaftsform zu überführen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?

13. Gibt es Pläne, einzelne Teile der Hamburger Stadtreinigung oder gegebenenfalls
auch den gesamten Betrieb zu verkaufen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?

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