15. April 2009

Unterbringung von Gefangenen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache19/2811
19. Wahlperiode
15.04.2009

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Unterbringung von Gefangenen

Angesichts von Einschlusszeiten von mindestens 11 und bis zu 23 Stunden pro Tag spielen die Bedingungen der Unterbringung von Gefangenen eine noch größere Rolle als ohnehin schon. Deshalb frage ich den Senat:

1. Gibt es in den Hamburger Justizvollzugsanstalten Einzelhafträume, die kleiner sind als 10 qm? Wenn ja,
a. wie viele?
b. wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten?
c. wie viele dieser Zellen sind belegt (bitte nach JVA aufschlüsseln)?

2. Gibt es in den Hamburger Justizvollzugsanstalten Einzelhafträume, die kleiner sind als 8 qm? Wenn ja,
a. wie viele?
b. wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten?
c. wie viele dieser Zellen sind belegt (bitte nach JVA aufschlüsseln)?

3. Gibt es in den Hamburger Justizvollzugsanstalten Einzelhafträume, die kleiner sind als 6,50 qm? Wenn ja,
a. wie viele?
b. wie verteilen sie sich auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten?
c. wie viele dieser Zellen sind belegt (bitte nach JVA aufschlüsseln)?

4. Wie viel Quadratmeter pro Person steht Gefangenen bei Mehrfachbelegung durchschnittlich (abzüglich des Platzes für die Toiletten) zur Verfügung (bitte nach Anstalten aufschlüsseln):
a. bei Zweifachbelegung?
b. bei Dreifachbelegung?
c. bei Vierfachbelegung?
d. bei Fünffachbelegung?
e. bei Sechsfachbelegung?
f. bei Siebenfachbelegung?

5. In wie vielen mehrfach belegten Zellen sind die Toiletten im Raum?
a. Wie wird in diesem Fall der Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz gewährleistet?

Viele Gefangene klagen, dass im neu renovierten Flügel des Hauses II der JVA Fuhlsbüttel infolge der neuen Fenster Mindestbedingungen im Hinblick auf Frischluftzufuhr und natürliches Licht nicht gegeben sind. So kann nur noch ein kleiner Fensterteil geöffnet werden, der jedoch mit einem Lochblech versehen ist, das sich stark aufheizt und durch die winzigen Löcher keine Frischluft durchlässt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

6. Trifft zu, dass der größere Fensterflügel von den Gefangenen nicht geöffnet werden kann, da der dafür benötigte Schlüssel bei der Aufsicht liegt, und dass er nur zum Putzen geöffnet wird? Trifft ferner zu, dass der kleinere Fensterflügel mit einem Lochblech versehen ist? Wenn ja, warum?

7. Wie groß ist der Durchmesser der Löcher im Lochblech?

8. Inwieweit wird das Tageslicht durch diese Fenstereinrichtung verringert?

9. Wie viele Zellen sind bisher mit den beschriebenen Fenstereinrichtungen ausgestattet, und ist beabsichtigt, im Zuge weiterer Sanierung weitere Fenster dieser Art einzubauen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

10. Hält der Senat die Fenstereinrichtung im renovierten Flügel des Hauses II der JVA Fuhlsbüttel vereinbar mit Punkt 11. der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen, wonach in „allen Räumen, in welchen Gefangene leben oder arbeiten“, die Fenster „so eingerichtet sein [müssen], dass frische Luft einströmen kann, gleich ob es eine künstliche Belüftung gibt oder nicht“ (Hervorhebung nicht im Original)?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, wer hat die Fenstereinrichtung im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Punkt 11. der UN-Mindestgrundsätze wie überprüft?

 Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier