BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2204
19. Wahlperiode 17.02.09
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 10.02.09
und Antwort des Senats
Betr.: Anfrage zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (MUF) (III) (Hilfen zur Erziehung)
Die Zahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MUF), das heißt ohne Eltern einreisender Kinder und Jugendlicher bis 18 Jahren, betrug in Ham-burg im Jahr 2001 noch circa 1.500 und die Zahl der Plätze in Erstversor-gungseinrichtungen (EVE) zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bis zu 450.
In den letzten Jahren nahmen die Zahlen der Inobhutnahme von MUF in Hamburg rapide ab (2005: 151, 2006: 87 laut Protokoll des Jugendhilfeausschusses vom 15.1.07) und die Plätze in den Erstversorgungseinrichtungen wurden massiv abgebaut (zurzeit noch 14 Plätze in einer einzigen EVE). Ein Grund für diesen im Vergleich zu anderen Bundesländern und zu den Zahlen erwachsener Asylsuchender überproportionalen Rückgang ist die Praxis der „Fiktivsetzungen“ des Alters junger Flüchtlinge und der Umverteilung 16 – 18-Jähriger in andere Bundesländer durch die Hamburger Ausländerbehörde.
Wegen des Rückgangs der Zahlen wurden auch Plätze in Maßnahmen zu Hilfen zur Erziehung (unter anderem Jugendwohnungen nach § 34 und bezirklichen Jugendwohnungen beziehungsweise ambulanter Betreuung nach § 30) reduziert. Durch die seit Herbst 2008 wieder angestiegenen Zahlen (siehe Drs. 19/2002) entstehen deshalb auch bei der Weitervermittlung der MUF aus der Erstversorgung Probleme.
Deshalb frage ich zum Bereich der Jugendhilfe:
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