BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2214
19. Wahlperiode
Neufassung
23.02.09
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.02.09
und Antwort des Senats
Betr.: Anfrage zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (MUF) (IV) (Zugänge, Inobhutnahmen und Altersfiktivsetzungen)
Die Zahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MUF), das heißt ohne Eltern einreisender Kinder und Jugendlicher bis 18 Jahren, betrug in Ham-burg im Jahr 2001 noch circa 1.500 und die Zahl der Plätze in Erstversor-gungseinrichtungen (EVE) zur Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII bis zu 450.
In den letzten Jahren nahmen die Zahlen der Inobhutnahme von MUF in Hamburg rapide ab (2005: 151, 2006: 87 laut Protokoll des Jugendhilfeaus-schusses vom 15.1.07) und die Plätze in den Erstversorgungseinrichtungen wurden massiv abgebaut (zurzeit noch 14 Plätze in einer einzigen EVE). Ein Grund für diesen im Vergleich zu anderen Bundesländern und zu den Zahlen erwachsener Asylsuchender überproportionalen Rückgang ist die Praxis der „Fiktivsetzungen“ des Alters junger Flüchtlinge und der Umverteilung 16 – 18-Jähriger in andere Bundesländer durch die Hamburger Ausländerbehörde.
Mit der Antwort des Senats vom 23.1.09 auf die Kleine Anfrage vom 16.1.09 (Drs. 19/2002) wurden neue, wieder angestiegene Zahlen zur Inobhutnahme 2008 vorgelegt und die Fortsetzung der Praxis der „Fiktivsetzungen“ bestätigt. Detaillierte Angaben darüber, wann und warum der Anstieg der Zahlen und wie die Inobhutnahme erfolgte, wie die „Fiktivsetzungen“ vonstatten gehen und welche Widerspruchsmöglichkeiten die Betroffenen dagegen haben, fehlen jedoch in der Antwort.
Deshalb frage ich:
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