24. Februar 2009

Anfrage zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (MUF) V (Aufenthaltsrecht und humanitäre Verpflichtungen)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                  
Drucksache 19/2440
19. Wahlperiode                                                 

24.02.2009                                                            
                       
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

Betrifft:  Anfrage zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen (MUF) V (Aufenthaltsrecht und humanitäre Verpflichtungen)

Die Zahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MUF), d.h. ohne Eltern einreisender Kin-der und Jugendlicher bis 18 Jahren, betrug in Hamburg im Jahr 2001 noch ca. 1500 und die Zahl der Plätze in Erstversorgungseinrichtungen (EVE) zur Inobhutnahme nach $ 42 SGB VIII bis zu 450.

In den letzten Jahren nahmen die Zahlen der Inobhutnahme von MUF in Hamburg rapide ab (2005: 151, 2006: 87 lt. Protokoll des Jugendhilfeausschusses vom 15.1.07)) und die Plätze in den Erstversorgungseinrichtungen wurden massiv abgebaut (z.Zt. noch 14 Plätze in einer einzigen EVE). Ein Grund für diesen im Vergleich zu anderen Bundesländern und zu den Zahlen erwachsener Asylsuchender überproportionalen Rückgang ist die Praxis der „Fiktiv-setzungen“ des Alters junger Flüchtlinge und der Umverteilung 16-18jähriger in andere Bun-desländer durch die Hamburger Ausländerbehörde.

Weitere Gründe für den Rückgang der Zahlen sind auch beschleunigte Asylverfahren, zunehmende Inhaftierungen, Abschiebungen und Rückschiebungen von MUF nach dem Dublin II-Abkommen.

Deshalb frage ich zum Bereich Aufenthaltsrecht und humanitäre Verpflichtungen:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier