28. Juli 2009

Rechtswidrige Polizeigewalt – Körperverletzungen im Amt (II)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3665
19. Wahlperiode 22.07.09

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 22.07.09

Betr.: Rechtswidrige Polizeigewalt – Körperverletzungen im Amt (II)


Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat vor dem Hintergrund ihres dritten Berichts über rechtswidrige Polizeigewalt in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2004 darauf hingewiesen, dass Ermittlungsverfahren zu Vorwürfen über den exzessiven Einsatz von Gewalt durch Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen häufig mangelhaft durchgeführt werden. Außerdem würden sich diese Verfahren oft über Monate oder gar Jahre hinziehen. Als Reaktion auf die Vorwürfe, übermäßig Gewalt angewandt zu haben, würden Polizeibeamte/Polizeibeamtinnenhäufig Gegenanzeigen wegen „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ oder „Beleidigung“ stellen.

Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch Polizeibeam-te/Polizeibeamtinnen ereignen sich nach Erkenntnissen von Amnesty Inter-national zumeist bei Festnahmen oder in Polizeihaft. Einen signifikanten Anteil entsprechender Vorwürfe erheben dabei Ausländer/-innen oder deutsche Staatsbürger/-innen ausländischer Herkunft. Auch bei Abschiebungen aus-ländischer Staatsbürger aus Deutschland komme es immer wieder zu Misshandlungen.

Das zentrale Problem ist nach Auffassung von Amnesty International, dass keine gesicherten Informationen über Ausmaß, Art, Opfer und Ahndung die-ser Fälle in Deutschland existieren, weil die Landesinnenministerien keine umfassenden und vergleichbaren Statistiken über Misshandlungsbeschwerden gegen Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen in Bund und Ländern führen.

Dabei hat Amnesty International bereits bei der Veröffentlichung seiner Berichte über unverhältnismäßige Polizeigewalt in Deutschland in den Jahren 1995 und 1997 angemahnt, solche Angaben statistisch zu erheben. Insbe-sondere ist es nach Auffassung von Amnesty International dringend erforder-lich, dass Statistiken erstellt werden, die
- Angaben über in einem bestimmten Zeitraum gegen Polizeibeam-te/Polizeibeamtinnen erhobene Beschwerden,
- Angaben über die nationale Herkunft der Beschwerdeführer, um gegebenenfalls die Feststellung zu ermöglichen, ob Ausländer und deutsche Staatsangehörige ausländischer Herkunft von Polizeiübergriffen stärker gefährdet sind als andere Bevölkerungsgruppen,
- Angaben über die in Reaktion auf die nach erhobenen Misshandlungs-vorwürfen getroffenen Maßnahmen und den Ausgang etwaiger straf- oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen enthalten.

Anhand entsprechend erhobener Daten könnten Problemschwerpunkte im Zusammenhang mit Gewaltmissbrauch durch Polizeibeamte/Polizeibeam-tinnen ausgemacht und notwendige Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
In der wissenschaftlichen Literatur wird darauf hingewiesen, dass es sich bei rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen um ein strukturelles Problem handelt und es zahlreiche Hinweise gibt, dass die Staatsanwaltschaften bei Ermittlungsverfahren nach § 340 StGB gegen Polizisten/Polizistinnen besonders selektiv verfahren, was sich insbesondere in der höheren Einstellungsquote nach § 170 II StPO zeigt.

(Dr. Tobias Singelstein, „Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staats-anwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte“, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 86. Jahrgang, Heft 1.)

Vor diesen Hintergründen frage ich:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier