BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3200
19. Wahlperiode 09.06.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 02.06.09
und Antwort des Senats
Betr.: Kooperation Ausländerbehörde – Verfassungsschutz (II)
Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage betreffend „K-operation Ausländerbehörde – Verfassungsschutz – LKA – BAMF“ (Drs. 19/3064) befriedigt nicht. Gefragt war unter 16. und 17. nicht nach der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz, sodass der Hinweis auf die operativen Belange des LfV und auf die ausschließliche Unterrichtung des dafür vorgesehenen Ausschusses nicht greift. Gefragt war vielmehr nach dem Handeln der Ausländerbehörde im Fall des marokkanischen Studierenden und womöglich anderer, ähnlicher „Fälle“.
Die Darstellung des Falls des marokkanischen Studierenden in den Medien lässt nur den Schluss zu, dass die Ausländerbehörde das Landesamt für Verfassungsschutz von dem Studierenden, der sich in einer Notsituation befand, als möglichem für Spitzeldienste anzuwerbenden Kandidaten informiert haben muss. Dagegen gibt es keinerlei Hinweise, dass der marokkanische Studierende zu diesem oder irgendeinem anderen Zeitpunkt im Verdacht stand, „islamistischer Terrorist“ zu sein beziehungsweise entsprechen-de Bestrebungen zu verfolgen. Deshalb entbehrt der Hinweis auf § 19 Absatz 3 HambVerfSchG i.V.m. § 18 Absatz 1 a BVerfSchG jeglicher Plausibilität.
So frage ich den Senat:
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