BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2659
19. Wahlperiode 26.03.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 26.03.09
Betr.: Gefahrengebiete in Hamburg (II)
Die Einrichtung von Gefahrengebieten aufgrund des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei, die eine verdachtsunabhängige Identitätsfest-stellung und Durchsuchung von Personen ermöglicht, ist ein eklatanter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In der Bürgerschaftsdrucksache 19/2110 listet der Senat unter 1. die Gefahrengebiete auf, die im zweiten Halbjahr 2008 bestanden und in denen verdachtsunabhängige Kontrollen von der Polizei durchgeführt wurden. Besonders auffällig ist, dass im Gefahrengebiet Sternschanze, das aufgrund der Lageerkenntnis „Drogenkriminalität“ eingerichtet wurde, in einem Zeitraum von sechs Monaten nur neun Identitätsfeststellungen, 29 Aufenthaltsverbote, 39 Platzverweise, 58 Ermittlungsverfahren sowie keine Gewahrsamnahmen registriert wurden. Die Anzahl der Durchsuchungen wurde von der Polizei im Bereich Sternschanze nicht erhoben.
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier