BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4604
19. Wahlperiode 24.11.09
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 16.11.09
Betr.: Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung bei Einbürgerungen
Nach § 38 Absatz 2 Satz 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses von der Gebühr für die Ermessenseinbürgerung (255 Euro) Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden. Entsprechendes gilt nach § 90 des Ausländergesetzes auch für die Anspruchseinbürgerung.
Die Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung und die nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht enthalten keine verwaltungslenkenden Regelungen zur Ermessensausübung bei Entscheidungen über die Ermäßigung oder Befreiung von der Einbürgerungsgebühr. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
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