16. November 2009

Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung bei Einbürgerungen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4604
19. Wahlperiode 24.11.09

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider (Fraktion DIE LINKE) vom 16.11.09

Betr.:  Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung bei Einbürgerungen

Nach  §  38  Absatz  2  Satz  4  des  Staatsangehörigkeitsgesetzes  kann  aus Gründen  der  Billigkeit  oder  des  öffentlichen  Interesses  von  der  Gebühr  für die  Ermessenseinbürgerung  (255  Euro)  Gebührenermäßigung  oder  -befreiung gewährt werden. Entsprechendes  gilt  nach  §  90  des  Ausländergesetzes  auch  für  die  Anspruchseinbürgerung.

Die  Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung  und  die  nach  Artikel  84  Absatz 2 des Grundgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Allgemeine  Verwaltungsvorschrift  zum  Staatsangehörigkeitsrecht  enthalten  keine verwaltungslenkenden  Regelungen  zur  Ermessensausübung  bei  Entscheidungen über die Ermäßigung oder Befreiung von der Einbürgerungsgebühr. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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