BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3946
19. Wahlperiode 04.09.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus und Dora Heyenn (Fraktion DIE LINKE) vom 27.08.09
und Antwort des Senats
Betr.: Bildungsfreistellung in Hamburg (Bildungsurlaub)
Die Bedeutung lebenslangen Lernens ist unbestritten. Lernen kann und muss aber je nach individuellen, gesellschaftlichen und ökonomischen Möglichkeiten und Angeboten gestaltet werden. Berufstätige Menschen stehen vor der Herausforderung, sich während oder neben ihrer Arbeit so fortzubilden, dass sie intellektuell und vielseitig beansprucht werden. Der Gefahr, dass durch einseitige Fertigkeiten und Beanspruchung die eigene berufliche Perspektive eingeengt wird, kann durch regelmäßige Fortbildung begegnet werden. Außerdem haben Beschäftigte objektiv kulturelle und intellektuelle Bedürfnisse über ihre konkrete Erwerbsarbeit und die Verwertungsinteressen der Arbeitgeber/-innen hinaus, die der seelischen Ausgeglichenheit und der Bedürfnisbefriedigung dienen. Auch dies trägt zum Erhalt der Arbeitskraft bei.
Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu fünf Tage im Jahr, beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren an Bildungsurlaubsseminaren teilzunehmen, die von der Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anerkannt sind. Wird länger als fünf Tage die Woche gearbeitet, erhöht sich der Freistellungsanspruch auf zwölf Tage.
Im Bildungsbericht 2009 heißt es zudem, dass im Jahr 2008 rund 300.000 Teilnehmende an rund 20.000 Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen haben.
Wir fragen den Senat:
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